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Stellungnahme der Versicherungskammer Bayern zum Fall Christian Dietz: Nach wie vor sei die Schuldfrage ungeklärt

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FORST / THÜRINGEN – Zu der von inundumsw.de am Mittwoch veröffentlichten, tragischen Geschichte des Christian Dietz, der seine Partnerin und Mutter zweier gemeinsamer Kinder verlor, nimmt die Versicherungskammer Bayern folgender Maßen Stellung:

Ob es sich tatsächlich um einen Ärzte-Fehler handle, sei noch nicht geklärt, betont die Versicherung in einem Stellungnahme. Nach wie vor sei die Schuldfrage, trotz Vorliegens eines Gutachtens der Uniklinik Würzburg, in dieser Sache nicht geklärt, weshalb in allen anhängigen Gerichtsverfahren weitere fachärztliche Gutachten eingeholt werden. „Zumal bereits weitere Gutachten vorliegen, die unseren Versicherungsnehmer entlasten“, so die Versicherungskammer Bayern.

Man stehe sehr wohl seit 2012 mehrfach mit dem Erfurter Rechtsanwalt von Herrn Dietz im schriftlichen Kontakt. „Wiederholt haben wir dargestellt, dass wir uns wegen laufender Verfahren – zwei Zivilverfahren, ein Strafverfahren – nicht äußern können“, heißt es. Festzustellen, ob es sich bei der falschen Behandlung um eine fahrlässige Tötung handle, sei nicht die Aufgabe der Versicherungskammer Bayern, sondern vielmehr Teil des laufenden Strafprozesses.

Tatsächlich handle es sich – durch ein Gutachten festgestellt – um einen sehr ungewöhnlichen und komplexen Verlauf mit einer Verkettung unglücklicher Umstände, gibt die Versicherungskammer Bayern zu. Die Bewertung dieses Verlaufs gestalte sich äußerst schwierig und komplex, weshalb weitere Gutachten eingeholt werden müssen.

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Christian Dietz habe selbst ein Zivilverfahren angestrengt, um den Sachverhalt klären zu lassen. „Während des laufenden Verfahrens können wir mit einer eigenen Beurteilung der gerichtlichen Entscheidung – auch angesichts des parallel laufenden Strafprozesses – nicht vorgreifen“, so die Versicherungskammer Bayern.

Diese Stellungnahme bezieht sich auf folgenden Beitrag:

https://in-und-um-schweinfurt.de/lokales/2016/12/16/unfassbares-versicherungs-verhalten-nach-einem-aerzte-fehler-christian-dietz-hat-ueber-vier-jahre-nach-dem-tod-seiner-frau-den-glauben-an-gerechtigkeit-verloren/



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