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Stromtrasse: Landkreis Schweinfurt unterzeichnet als einer von insgesamt 17 Bündnispartnern die Hamelner Erklärung

HAMELN-PYRMONT / LANDKREIS SCHWEINFURT – Auf Einladung des Landrats des Landkreises Hameln-Pyrmont, Tjark Bartels hat am 12. Dezember 2014 eine Konferenz zum Thema SuedLink stattgefunden. Auch der Landkreis Schweinfurt war durch Oberregierungsrat Christian Frank auf der Konferenz, auf der die sogenannte Hamelner Erklärung verabschiedet wurde, vertreten. Hierbei ist es gelungen eine Zusammenarbeit fast aller vom SuedLink betroffenen Landkreise über vier Bundesländer hinweg zu erreichen.

Mit der Hamelner Erklärung brachten die Landkreisvertreter zum Ausdruck, dass sie sich weder gegen notwendige Infrastrukturen stellen noch die Energiewende anzweifeln, sofern der Bedarf nach neuen Infrastrukturen in einem schlüssigen Gesamtkonzept belastbar festgestellt ist. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass im beschleunigten Verfahren Grundsätze guter Planung, Transparenz, Beteiligung und gute fachliche Gründe auf der Strecke bleiben.

„Der im Rahmen der SuedLink-Konferenz vollzogene beeindruckende Schulterschluss vom hohen Norden bis in unseren unterfränkischen Landkreis zeigt, dass SuedLink länderübergreifend ein großes Thema ist und es bei aller bisheriger Kritik an dem Verfahren nicht nur um die Pflege bayerischer Befindlichkeiten geht“, sagt Landrat Florian Töpper.

Landrat Töpper hatte bereits frühzeitig klar darauf hingewiesen, dass ihm eine eindeutige und nachvollziehbare Aussage zur Notwendigkeit der Gleichstromtrasse noch fehle. „Soweit sich ein Bedarf tatsächlich als erforderlich darstellt, erwarte ich mir ein nachvollziehbares und transparentes Verfahren, welches sich allein auf fachliche Gesichtspunkte stützt und sich nicht an den wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber orientiert. Zudem halte ich es für äußerst bedeutsam, die Belastungen für unsere Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten“, so Landrat Töpper. Nun gelte es die gemeinsamen Interessen, die in der Hamelner Erklärung verabschiedet wurden, mit Nachdruck gemeinsam zu verfolgen.

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Hintergrundinformationen:
Am Freitagabend haben sich Vertreterinnen und Vertreter aus den 16 Landkreisen
Hameln-Pyrmont
Holzminden
Lippe
Höxter
Kassel
Schaumburg
Schwalm-Eder-Kreis
Schweinfurt
Bad Kissingen
Rotenburg
Celle
Nienburg
Hildesheim
Hersfeld-Rotenburg
Fulda
Main-Kinzig-Kreis
sowie der Region Hannover auf die sieben Punkte umfassende Hamelner Erklärung verständigt:

1.)    Wir erkennen die Notwendigkeit der Energiewende an. Ebenso erkennen wir die Notwendigkeit eines Ausbaus der Infrastruktur an, die den veränderten Bedingungen der Energieerzeugung gerecht wird, soweit der Bedarf an Netzausbauprojekten hierfür im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzeptes nachgewiesen ist.

2.)    Der geplante Umbau der Energiewirtschaft wird Wirtschaft und Gesellschaft langfristig zugutekommen.

3.)    Die Lasten müssen daher ebenso gemeinsam getragen werden. Sind Belastungen ohne korrespondierende Vorteile – wie durch den Trassenbau – unvermeidlich, so sind diese Belastungen durch geeignete technische Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Gegebenenfalls entstehende Mehrkosten fallen der Gesamtheit zur Last.

4.)    Die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ist wünschenswert. Gleichwohl müssen auch beschleunigte Verfahren sowohl bei der Auswahl von Leitungs-technologien sowie von Suchräumen, Grobkorridoren und Detailkorridoren rechtsstaatlichen Grundsätzen, guter fachlicher Praxis und dem Gebot der Willkürfreiheit folgen. Die Wahl des besten Korridors muss transparent und Schritt für Schritt nachvollziehbar sein.

5.)    Die Träger öffentlicher Belange sind intensiv fachlich zu beteiligen. Sofern eine Befassung kommunaler Räte und Kreistage erfolgt, sind diese mit ihren jeweiligen Forderungen zu berücksichtigen.

6.)    Maßgebliche Kriterien für die Auswahl darf nicht die vordergründige Wirtschaftlichkeitsberechnung des beantragenden Unternehmens sein. Auswahl, Gewichtung und Anwendung der Kriterien müssen vielmehr vorher bekannt sein und den Grundsätzen guter fachlicher Praxis folgen.

7.)    Wir fordern daher die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen dafür Sorge zu tragen, dass…

–        die Bundesnetzagentur diesen Prüfmaßstab im Rahmen der Antragsprüfung nach §6 NABEG und bei den Vorgaben für Untersuchungsrahmen, Methode, Kriterien und SUP berücksichtigt, und insoweit ergebnisoffen in die Prüfung geht,

–        Gegenstand der Alternativenprüfung alle großräumigen Trassenkorridore und nicht nur der Vorschlagskorridor des Betreibers sind,

–        alle Alternativen mit gleicher Prüfungstiefe untersucht werden,

–        im Bundesbedarfsplangesetz die Voraussetzungen für die Erdverkabelung, insbesondere aus Gründen des Naturschutzes und des Landschaftsbildes erweitert werden, wobei die Mehrkosten wie im EnLAG auf alle Netzbetreiber umgelegt werden,

–        die inhaltliche Trennung der Zuständigkeiten des Vorhabenträgers und der Bundesnetzagentur im gesamten Verfahren gewährleistet wird, und die Bundesnetzagentur in der Lage bleibt oder in die Lage versetzt wird, eigenständig und ohne Präjudizierung zu prüfen,

–        die gesetzlichen und tatsächlichen Möglichkeiten geschaffen werden, insbesondere durch Erdverkabelung, Belastungen gering zu halten.

Im Bild (Landratsamt Hameln-Pyrmont): Der Landkreis Schweinfurt war bei dem Treffen in Hameln durch Oberregierungsrat Christian Frank (hintere Reihe Vierter von rechts) vertreten.



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