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Umgestaltung der Hauptstraße in Oberndorf: Gibt es bald ein Eingangtor zur Engelbert-Fries-Straße?

SCHWEINFURT – Im Bau- und Umweltauschuss der Stadt Schweinfurt geht es kommenden Donnerstag um die Umgestaltung Hauptstraße in Oberndorf (St 2447). Folgender Text bezeiht sich auf die Beschlussvorlage der Verwaltung.

Im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030 wird die Verkehrsberuhigung und Aufwertung der Hauptstraße in Oberndorf als „wichtige Einzelmaßnahme“ aufgeführt. Weitere Möglichkeiten sind durch die Abstufung der Bundesstraße B 26 zur Staatsstraße St 2447 zum 01.01.2016 gegeben, da entsprechend der getroffenen Vereinbarung mit der Bundesrepublik in der Hauptstraße ohnehin Instandsetzungsarbeiten seitens der Stadt Schweinfurt zu leisten sind.

Fußend auf einen Stadtratsbeschluss aus dem Jahre 2004, ist einer bestandsorientierten Planung gegenüber einer Ortsumfahrungsplanung der Vorrang einzuräumen. Verkehrsberuhigung durch spürbaren Verkehrsmengenrückgang könnte erreicht werden durch

– Unterbrechung der Kfz-Durchfahrt (Sackgassenbildung)
– Verringerung der Verkehrsdurchflusses durch Lichtsignalanlagen
– Schaffung einer Einbahnstraße in der Hauptstraße , etc.

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Derartige Eingriffe führen jedoch zu Verkehrsverlagerungen, die überwiegend zu Lasten der Alternativroute Am Oberndorfer Weiher / Engelbert-Fries-Straße gehen werden. Dieser Straßenzug ist derzeit mit gleichhoher Verkehrsbelastung belegt wie die Hauptstraße. Eine wünschenswerte Verlagerung auf die A 70 dagegen wird auf Grund der längeren Fahrzeit und Fahrstrecke nur in geringem Umfang stattfinden.

Gegen spürbare Verkehrseinschränkungen spricht aus Sicht der Verwaltung auch, dass die Hauptstraße für die östlich angrenzende Industrie nach wie vor Zubringerfunktion von und zu den westlich gelegenen Landkreis und Regionen hat, weshalb auch von Eingriffen in der Würzburger Straße Abstand genommen wird. Schließlich besteht auch seitens des ortsansässigen Gewerbes Interesse an einer Beibehaltung der wichtigen Verkehrsfunktion.

Eine dennoch angestrebte Verkehrsberuhigung und Aufwertung der Hauptstraße in Oberndorf soll durch Umsetzung folgender Gesichtspunkte erreicht werden:

– Hohe Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer
– Verbesserung der Lärm und Abgassituation durch Begrenzung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h
– Erhöhung von Verkehrsqualität und –sicherheit für Radfahrer
-Aufwertung des Ortsbildes durch ansprechende Gestaltung der Seitenräume (Gehwege, Stellplätze , etc.)
– Neuordnung der Parkplatzsituation
– Stärkung des ÖPNV durch barrierefreie Haltestellen mit Wartehäuschen
– Erhöhung der sozialen Brauchbarkeit vereinbart mit Barrierefreiheit
– Zukunftstauglichkeit der Verkehrsanlage sicherstellen

Die Verwaltung hat die Ingenieurgesellschaft Höhnen und Partner, Bamberg, beauftragt zur Verwirklichung der Planungsziele entsprechende Planungsvarianten im Rahmen einer Vorplanung herauszuarbeiten. Dem Grunde nach kann das Plangebiet kann in drei Teilbereiche untergliedert werden:

– Knotenpunkt Ost: Hauptstraße/Werkstraße/Ernst-Sachs-Straße/Schulgasse
– Strecke zwischen den Knotenpunkten
– Knotenpunkt West: Würzburger Straße/Am Oberndorfer Weiher/Hauptstraße

Der Knotenpunkt Ost soll in seiner Funktion, als lichtsignalgeregelte Kreuzung grundsätzlichbeibehalten werden. Durch eine Neuorganisation der Fahrstreifen wird jedoch eine deutlich sichere Führung des Radfahrverkehrs im Knotenpunktbereich erreicht.

Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung von bis zu 14100 Kfz/24h ist die Trennung der Verkehrsarten auch in Zukunft erforderlich.Die Strecke zwischen den Knotenpunkten wird, zur Umsetzung der aufgeführten Planungsziele, mit verminderter Fahrbahnbreite hergestellt. Der hierdurch gewonnene Raum wird in Folge zur Anlage beidseitiger Schutzstreifen für Radfahrer sowie zur Schaffung großzügiger Seitenräume genutzt.

Für den Knotenpunkt West erfolgt die Wahl der Knotenpunktsform sowohl unter verkehrlichen als auch gestalterischen Aspekten. Vor diesem Hintergrund wurden folgende 4 Varianten untersucht:

Variante 1: Umgestaltung zum Kreisverkehrsplatz
Variante 2: Schaffung Eingangstor Oberndorf
Variante 3: Herstellung einer Kreuzungssituation unter Einbeziehung der Lindenstraße
Variante 4: Umdrehen der Einmündungssituation Am Oberndorfer Weiher/Hauptstraße

Variante 1: Umgestaltung zum Kreisverkehrsplatz

Schaffung Eingangstor Oberndorf: Durch das Verschieben der Fahrbahnen entsteht ein multifunktional nutzbarer Platz, der sowohl die vorhandenen Raumkanten aufnimmt als auch die Ortseingangs-situation deutlich aufwertet. Die Hauptstraße wird untergeordnet angebunden, die Fahrbeziehung Würzburger Straße –Engelbert-Fries-Straße als Vorfahrtsstraße betont. Auf der Südseite des Platzes wird eine Fahrgasse angeordnet, die zur Anbindung der beiden Ortsstraßen Knaufstraße und Wiesengasse dient und die zentrale Anordnung von Bushaltestellen ermöglicht. Ein Durchfahren für den Individualverkehr ist nicht vorgesehen. Vielmehr dient der Platz als „Begegnungszone“ im Sinne von „shared space“.

Busse können die Haltestellen von Westen und Osten unproblematisch anfahren. Die Platzausfahrt in Richtung Westen wird durch eine intelligente Signalsteuerung geregelt. Alle Wegbeziehungen für Radfahrer und Fußgänger werden zukünftig verkehrssicher angeboten. Zur Umsetzung der Variante 2 ist kein Grunderwerb erforderlich. Der Kfz-Betrieb Bauer auf der Westseite des Platzes nutzt derzeit öffentliche Flächen, welche bei der Variante 2 überplant wurden. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich.

Ein Variantenvergleich wurde durchgeführt. Seitens der Verwaltung wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Vor – und Nachteile die Variante 2 (Schaffung Eingangstor Oberndorf) als weiter zu verfolgender Lösungsansatz vorgeschlagen. Im direkten Vergleich der untersuchten Varianten setzt diese Variante sowohl städtebauliche als auch verkehrliche Zielvorgaben am besten um.

Die Varianten 2 bis 4 weisen annähernd denselben Bauleistungsumfang auf, sodass auch die Baukosten annähernd identisch anzunehmend sind. Die voraussichtlichen Baukosten sind anzunehmen mit rd. 2.800.000 EUR. Voruntersuchungen und weitere Planungskosten: 200.000,–Euro.



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