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Von der Leiharbeit direkt in Hartz IV: Der DGB fordert einen besseren Schutz kurzfristig Beschäftigter

Keiler Helles

SCHWEINFURT – Trotz Beitragszahlung haben viele Beschäftigte bei Jobverlust keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im Landkreis Schweinfurt sind in 2011 fast ein Fünftel der sozialversichert Beschäftigten nach Verlust ihres sozialversicherten Arbeitsplatzes direkt ins Hartz IV-System gerutscht, in der Stadt Schweinfurt sogar mehr als ein Drittel. Besonders kritisch sei die Situation in der Leiharbeit. Der DGB-Regionsvorsitzende Frank Firsching fordert daher einen besseren Schutz kurzfristig Beschäftigter in der Arbeitslosenversicherung.

Insgesamt 1180 Beschäftigte, die in Stadt und Landkreis 2011 nach einer sozialversicherten Tätigkeit arbeitslos wurden, sind direkt ins Hartz IV-System gerutscht. Im Landkreis mussten 559 Beschäftigte, die nach einer sozialversicherten Tätigkeit arbeitslos wurden, Hartz IV-Leistungen beantragen. Dies waren 19 Prozent, die in 2011 neu arbeitslos wurden. In der Stadt Schweinfurt stellen sich die Zahlen noch dramatischer dar: Hier waren 621 Beschäftigte sofort nach Verlust ihrer Arbeitsstelle auf Hartz IV angewiesen, das entspricht 28,8 Prozent gegenüber einem Viertel im Bundesdurchschnitt.

Normalerweise haben Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz verlieren, Anspruch auf das aus Sozialbeiträgen finanzierte Arbeitslosengeld; doch ein großer Teil der Arbeitslosen fällt durch die Maschen des Sozialversicherungssystems und verarmt. Denn wer arbeitslos wird und in den vergangenen zwei Jahren nicht mindestens 12 Monate in einem sozialversicherten Beschäftigungsverhältnis stand, rutscht direkt in die Fürsorgeleistung Hartz IV. Die soziale Sicherungsfunktion der Arbeitslosenversicherung hat sich mit den Hartz-Gesetzen und der Ausweitung befristeter und prekärer Beschäftigung deutlich verschlechtert.

In 2011 sind im Landkreis laut einer DGB-Pressemeldung insgesamt 2.946 Beschäftigte aus einer sozialversicherten Tätigkeit arbeitslos geworden, 19 Prozent hiervon wurden nicht vom Versicherungssystem betreut. Besonders problematisch ist nach DGB-Berechnungen die Situation in der Leiharbeit. Dort sind es sogar mehr als 45 Prozent (!), die nach Job-Verlust unmittelbar auf staatliche Fürsorge angewiesen sind.

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In der Stadt Schweinfurt ist die Realität noch schlimmer: Von 2.156 Arbeitslosen haben etwa 29 Prozent keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen. Auch hier sind die Zahlen insbesondere im Verleihgewerbe furchtbar. 49 Prozent (!) beträgt die Quote der Beschäftigten in der Leiharbeit, die direkt nach dem Verlust ihres Leiharbeitsplatzes auf Hartz IV angewiesen sind. Da die Stadt bzw. der Landkreis weitgehend die Mietkosten für alle Hartz IV-Empfänger übernehmen müssen, werden deren Haushalte durch die Sicherungslücken des Sozialversicherungssystems und die Politik des Heuern und Feuerns insbesondere in der Leiharbeit in besonderer Weise belastet.

Firsching fordert daher, die Regelungen der Arbeitslosenversicherung insbesondere für kurzfristig Beschäftigte zu verbessern. Aus gewerkschaftlicher Sicht sollte insbesondere die Rahmenfrist, in der der Anspruch erworben werden kann, wieder von 24 auf 36 Monate verlängert werden. Alle, die in den letzten drei Jahren mindestens 12 Monate beschäftigt waren, würden dann wieder Arbeitslosengeld I erhalten, wie dies bereits vor den Hartz-Gesetzen der Fall war. Das würde auch befristet Beschäftigte begünstigen und die Mietaufwendungen der Stadt für arbeitslose Hartz IV-Empfänger reduzieren.



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