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Warnung vor der Geflügelpest: Aufstallungspflicht in weiten Teilen des Landkreises Schweinfurt

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LANDKREIS SCHWEINFURT – Im Nachbarlandkreis Haßberge wurde ein weiterer Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – amtlich bestätigt. Bei einer auf dem Gebiet der Gemeinde Gädheim tot aufgefundenen Kanada-Gans wurde das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N8 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut (FLI) nachgewiesen.

Aufgrund der räumlichen Nähe zum Gebiet des Landkreises Schweinfurt sowie der dort gehäuft vorkommenden Wildvögel an Main, Altwässern und weiteren Fließ- und Stillgewässern ist zu befürchten, dass sich die Geflügelpest auch auf das Gebiet des Landkreises Schweinfurt ausbreiten wird. Das Landratsamt Schweinfurt hat daher zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der Folgendes angeordnet wird:

Für das Gebiet des Landkreises Schweinfurt mit Ausnahme der Gemeinden Wasserlosen, Euerbach und Schwanfeld gilt eine Aufstallungspflicht für Geflügel, unabhängig von der Anzahl der Tiere und der Art der Haltung (auch Hobby- und private Kleinsthaltungen fallen hierunter).

Für das gesamte Gebiet des Landkreises Schweinfurt ohne Ausnahmen gilt:

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Alle Geflügelhalter haben im Bestandsregister nach § 2 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung ergänzende Aufzeichnungen über Verendungsfälle und die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag zu führen.

Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind verboten.

Die Fütterung von Wildvögeln – mit Ausnahme von Singvögeln – ist weiterhin verboten.

Die bereits angeordneten zusätzlichen Biosicherheitsmaßnahmen gelten weiterhin im gesamten Gebiet des Landkreises Schweinfurt.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat online ein Merkblatt für Geflügelhalter veröffentlicht. Darin finden sich entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen, wie etwa Zugangsrestriktionen zu Geflügelbeständen, das Tragen von geeigneter Schutzkleidung, ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor und nach dem Betreten von Stallungen und die Durchführung einer hygienischen Reinigung der Hände vor und nach dem Kontakt mit den Tieren des Bestandes. Auch das Landratsamt Schweinfurt hat empfohlene Biosicherheitsmaßnahmen online zusammengestellt: www.landkreis-schweinfurt.de/aktuelles.

Darüber hinaus gelten unabhängig vom aktuellen Geflügelpestgeschehen folgende veterinärrechtliche Vorschriften für Geflügelhalter

Nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung ist jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln, unabhängig von der Größe des Bestandes, verpflichtet, seinen Betrieb, vor Beginn der Tätigkeit, der zuständigen Behörde anzuzeigen. Für den Landkreis Schweinfurt ist das im Landratsamt Schweinfurt ansässige Veterinäramt zuständig.
Folgende Angaben sind notwendig: Name sowie Anschrift des Halters und die Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihre Nutzungsart und ihr Standort, bezogen auf die jeweilige Tierart.

Das Veterinäramt ist erreichbar per E-Mail an vetamt@lrasw.de, telefonisch unter der Nummer 09721/55-310 oder per Fax an die Nummer 09721/55-372.

Geflügelhalter, die dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen sind, haben dies unverzüglich nachzuholen. Zusätzlich zur Meldung beim Veterinäramt ist beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Betriebs- bzw. Registriernummer zu beantragen und die Tierhaltung ist bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden.

Grundsätzliche Pflicht zur Meldung von erhöhten Tierverlusten oder einer Abnahme der üblichen Legeleistung oder der durchschnittlichen Gewichtszunahme

Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Bestand mit bis zu 100 Tieren Verluste von mindestens drei Tieren oder in einem Bestand mit mehr als 100 Tieren von mehr als 2 % auf oder kommt es zu einer Abnahme der üblichen Legeleistung oder der durchschnittlichen Gewichtszunahme von mehr als 5 %, so hat der Tierhalter unverzüglich durch einen Tierarzt das Vorliegen einer HPAI-Infektion durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen.

Wichtige Informationen und Dokumente zum Download im Überblick

Weitere, wichtige Informationen können online über die Website des LGL abgerufen werden, unter www.lgl.bayern.de. Außerdem stellt das Friedrich-Löffler-Institut ergänzende Informationen rund um das Thema Geflügelpest über die Website www.fli.de/de/aktuelles zur Verfügung. Über die Website des Landratsamts Schweinfurt können zudem relevante Dokumente heruntergeladen werden, zum Beispiel das Anmeldeformular für Geflügelhaltungen, das Merkblatt für Geflügelhalter, Bestandsregister für Geflügel sowie ein Informationsblatt für Hobby-Hühnerhaltung. Zusätzlich stellt das FLI Übersichtskarten online zur Verfügung, über die bisher festgestellte Geflügelpest-Fälle in Deutschland und Europa nachvollzogen werden können.



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