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Weitere Erleichterungen: Angehörige von zwei Hausständen dürfen sich treffen!

Erleichterung mit Umsicht! Bayern setzt Bund-Länder-Beschluss schnell um. Ab heute dürfen sich auch im Freistaat wieder Angehörige von zwei Hausständen treffen – im privaten wie auch im öffentlichen Raum.

Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten fort. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten.

Quelle: Bayerische Staatsregierung



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