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Weiterhin starke Belastungen durch das AKW Grafenrheinfeld: Jahresrückblick des Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft (SWAB)

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SCHWEINFURT – Sprecherin Babs Günther blickt für das Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft (SWAB) auf das Jahr 2018 zurück.

In unserem Jahresrückblick müssen wir feststellen, dass sich für die Region Schweinfurt und die hiesige Bevölkerung weiterhin starke Belastungen durch das AKW Grafenrheinfeld ergeben. Die erteilte Rückbaugenehmigung erlaubt es z.B., die radioaktiven Emissionen in Luft, Boden, Wasser in ungeminderter Höhe fortzuschreiben. Es wird sogar zusätzliche Belastung geben – durch die Bestückung der neuen Atommüllhalle, die derzeit gebaut wird. Schwach- und mittelradioaktive Materialien, die beim Rückbau anfallen, sollen dort gelagert werden – und die Strahlenbelastung ist für einen Wert bewilligt, der beinahe 3-fach so hoch ist, wie die Belastung aus dem Atommülllager für hochradioaktiven Müll! Wir sehen das mit großer Sorge!

In diesem Zusammenhang wird immer wieder das Jahr 2027 genannt – angeblich wird dann Schacht Konrad als bundesdeutsches Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll in Betrieb gehen. Ob das gelingt, ist sehr fraglich – dieser Betriebsbeginn war ursprünglich für 1988 geplant und wurde schon mehrfach verschoben. Bis der gesamte schwach- und mittelradioaktive Müll von den verschiedenen Standorten tatsächlich dort eingelagert sein könnte, wird der Zeitraum von 30 Jahren genannt. Zudem reicht die Kapazität von Schacht Konrad nicht für alle Abfälle aus, die dort eingelagert werden sollen. Auch wenn „geplant“ ist, diesen Atommüll ab 2027 für den Transport zum Endlager Konrad bereitzustellen, muss man davon ausgehen, dass er wesentlich länger hier verbleiben wird.

Genau wie der hochradioaktive Atommüll! Der, laut AKW-Leiter Kaiser, ab 2020 komplett – verpackt in Castorbehälter – in das Atommülllager BELLA transportiert sein werde. Mittlerweile wird selbst vom BFE (Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit), BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) und BGZ (Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH) offen darüber gesprochen, dass es illusorisch sei, davon auszugehen, dass im Jahr 2046 – bis dahin läuft die Genehmigung von BELLA – ein dauerhaftes „ Endlager“ für den hochradioaktiven Atommüll fertig und befüllbar sein werde. Vom AKW-Betreiber Preussen-Elektra wird das nicht offen kommuniziert! Man pflegt da insgesamt – leider – eine selektive Kommunikation: im Gegensatz zu anderen Standorten, an denen AKWs rückgebaut werden, lehnen es die Verantwortlichen hier ab, die kritische Öffentlichkeit umfassend zu informieren bzw. miteinzubeziehen; so gibt es auch keinen „ runden Tisch“ zur Begleitung des Rückbauprozesses.

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Wir stellen fest, dass die Aussage, 2035 „… soll nicht mehr viel vom KKG übrig sein, auch die Türme nicht.“ außer Acht lässt, dass 2035 der gefährliche, hochradioaktive Atommüll aus dem AKW Grafenrheinfeld mit Sicherheit übrig sein wird – möglicherweise auch der schwach- und mittelradioaktive! Das ist sehr viel – Gefährdung und Belastung!

Für das Atommülllager BELLA ist der Bau einer Mauer geplant – eine sogenannte Härtungsmassnahme – da der Schutz gegen bestimmte terroristische Szenarien offensichtlich nicht ausreichend ist! Der Betreiber verweist dennoch immer wieder auf die angebliche Sicherheit des Atommülllagers – mit der Begründung, es habe schließlich eine Genehmigung. Es ist nicht einsehbar – und daher nicht nachprüfbar – ob BELLA gegen den Absturz eines A 380-Flugzeuges ausreichend gesichert wäre. Es gibt allerdings gutachterliche Aussagen, die das infrage stellen!

Der Erörterungstermin für das dezentrale Atommülllager BELLA fand kurz nach 9/11 2001 statt – obwohl der fürchterliche Anschlag gezeigt hatte, in welchem „unvorstellbaren“Ausmaß kriminelle, terroristische Energie Realität sein kann, und daher berücksichtigt werden muss – fand dies keine ausreichende Berücksichtigung beim Termin.

Für das SWAB ergeben sich Fragen und große Bedenken: den Castoren als Transport- und Lagerbehältern wurde lediglich für 40 Jahre Sicherheit attestiert. Kann für die Behälter, die mit hochradioaktivem Müll bestückt sind, Transportfähigkeit auch über einen längeren Zeitraum gewährleistet werden? Kann eine längere Einlagerung zu Zustandsänderungen an den Behältern führen? Weshalb ist es nicht geplant, die Voraussetzung zur wichtigen Überprüfung des hochradioaktiven Inventars („heisse Zelle“) zu schaffen?

Weshalb wird nicht gesagt, dass „freigemessenes“ Material durchaus radioaktiv belastet sein kann? Auch wenn dabei ein bestimmter Risikowert unterschritten wird, ist für die Bevölkerung mit der „Freigabe“ dieser Materialien eine weitere Belastung im Bereich der Niedrigstrahlung verbunden.

Im Jahresrückblick stellen wir zur AKW-Rückbau-Genehmigung mit Bedauern fest, dass nur wenige der umfangreichen und sachverständigen Einwendungen gegen die beantragte Maßnahme gewürdigt und berücksichtigt wurden!

Das SWAB begrüßt (mehrheitlich), dass der BUND Naturschutz gegen diese Rückbaugenehmigung Klage eingereicht hat, mit dem Ziel, auf dem juristischen Weg ein deutliches Mehr im Bereich Sicherheit und Strahlenschutz zu erreichen!“



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