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Bad Kissingen: Zeuge hatte verbotenes Messer bei Gericht dabei

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BAD KISSINGEN – Ein 52-Jähriger war am Mittwoch als Zeuge zu einer Verhandlung im Amtsgericht Bad Kissingen geladen. Bei der Einlasskontrolle konnte bei ihm ein sogenanntes Einhandmesser in seiner Hosentasche aufgefunden werden. Solche Messer dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen mitgeführt werden und unterliegen ansonsten grundsätzlich einem Verbot nach dem Waffengesetz. Entsprechende Ermittlungen wurden aufgenommen.

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