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„Zwei junge Damen, die sich nicht leiden können“: Zickenkrieg landete vor dem Strafrichter

Keiler Helles

SCHWEINFURT – Der Fall könnte so Eins zu Eins auch im Nachmittagsprogramm der Privatsender laufen:  Zwei junge Damen vom Dorf, die sich um einen Burschen kloppen, fliegende Cocktailgläser, Eifersucht – der Stoff aus dem die Drehbücher der Gerichtsshows sind. Diesmal war´s real im Schweinfurter Amtsgericht.

Es ist der 01. April 2012, Tatort Aposto. Die rassige Schönheit aus Ebenhausen redet mit dem Freund der Angeklagten, ihrem Ex-Freund. Die beiden sind angeheitert durch Cocktails, es wird gelacht, Erfahrungen über das Studium ausgetauscht. „Ihr Freund hat darauf geachtet, dass sie es nicht sieht“, erklärt die junge Dame aus Ebenhausen dem Strafrichter und meint damit die Angeklagte. Als sie später einen Moment alleine an der Bar steht, geht es plötzlich ganz schnell. Die Angeklagte tritt wortlos auf sie zu, schlägt ihr zunächst „aus heiterem Himmel“ das Cocktailglas aus der Hand und schlägt sie mit der flachen Hand mehrmals auf den Oberarm. Sie hab sich wohl vom sexy Outfit und dem Auftreten der Geschädigten provozieren lassen, ist dem Geständnis der Angeklagten zu entnehmen.

Nicht das erste Mal, dass die beiden jungen Damen, die eine brünett, die andere blond, aneinandergeraten sind. Bereits zuvor auf einer Hüttenparty in Ebenhausen soll die Angeklagte der Geschädigten ein Cocktailglas aus der Hand geschlagen haben, nachdem sie zuvor ihren Freund von ihr weggezogen hat. „Meine Freundin  hat gesagt, dass ich mich nicht mit ihr unterhalten darf“, erklärte das Objekt der Begierde, ein junger Student, dem Strafrichter und meint damit seine Ex. Gleichwohl haben die beiden ehemals sich Liebenden („wir hatten mal was miteinander“) sich gegenseitig immer wieder SMS gesendet, kommt bei der Beweisaufnahme heraus.

„Es war ein flapsiger Zickenkrieg, der sich im Bagatellbereich bewegt!“, sagte der Verteidiger, der auf eine Einstellung des Verfahrens drängte. Doch nicht mit der Staatsanwältin, die es als großes Problem bezeichnete, dass die Angeklagte private Beziehungsprobleme an Dritten ablasse.

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Es sei ihm absolut unbegreiflich, wie man eine solche Sache so behandeln könne, entgegnete der Verteidiger. Und ergänzte empört: „Das ist völlig unvertretbar, es verzerrt die Rechtsordnung und ist ein kräftiger Triumph für die Ex-Freundin!“ All der Protest nützte ihm nichts, am Ende urteilte der Richter: 20 Tagessätze á 35 € wegen der Körperverletzung, wie von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen. „Zwei junge Damen, die sich nicht leiden können“, fasste er den Streit in seinen Urteilsgründen zusammen, wobei hier aber der Bereich des Üblichen doch deutlich verlassen wurde.

Christopher Richter für inundumsw.de



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