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„Alkohol macht Birne hohl“: Reichlich Bölkstoff und 275 Euro für ein verrücktes Pizzawerbeschild

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SCHWEINFURT – Was kostet es pro Meter, wenn man ein Pizzawerbeschild unerlaubterweise mit sich schleppt? Die Antwort auf diese seit Jahrzehnten unter Juristen umstrittene Rechtsfrage hat der Jugendrichter in Schweinfurt nun endlich geklärt. Je nach Einkommen zwischen 50 Cent und 1,50 € pro Meter.

O.K. Spaß beiseite. Der Fall, der vor dem Amtsgericht Schweinfurt unter der Überschrift „Drei Grazien, ein Kasten Bier und ein allzu attraktives Pizzalokalschild“ gelaufen ist, kann in die Kategorie „Pippifax“ eingestuft werden und würde – wenn dieses denn strafbar wäre – auch den anzeigenden Polizisten eine Verurteilung wegen Steuergeldverschwendung einbringen (vertane Arbeitszeit für Richter, Staatsanwalt und Gerichtsschreiberin…). Warum man so eine Sache nicht kostengünstig im Vorverfahren abhandeln kann, sondern vor Gericht ausstreiten muss, bleibt ein Rätsel.

Was war geschehen? Die beiden gebürtigen Russinnen, die in Altötting leben, haben ihre mitangeklagte Freundin am 12.08.2012 in Schweinfurt besucht.  Das Wiedersehen wurde bis 4:00 Uhr feucht-fröhlich, wie es so Brauch bei den Altöttingerinnen ist, mit reichlich viel Bölkstoff begossen. Mit einer Promillezahl zwischen 0,45 und 1,9 Promille torkelten die drei Zechkameradinnen heim. Bis ihnen das wunderschöne Werbeschild der Pizzeria Napoli auffiel. „Jungs klauen Baustelleneinrichtungen, Mädchen nehmen Pizzaschilder mit“, wunderte sich der Jugendrichter.

Klarer Fall von „Alkohol macht Birne hohl“: 100 Meter schleiften die jungen Damen das hüfthohe Schild mit sich, bis eine Polizeistreife dem grausigen Treiben ein Ende setzte. Die angeheiterten Mädels quittierten das Einschreiten der Uniformierten mit Heiterkeit, auch als ihnen erklärt wurde, es läge ein Diebstahl eines Pizzalokalschildes vor. Anstatt die jungen Damen zu verdonnern, das Schild zurückzutragen und den Rausch auszuschlafen, wurde das Geschehene zur Anzeige gebracht.

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„Ein großes Donnerwetter für ein kleines Schild“, resümierte der Jugendrichter den Fall unmotiviert, als er den Fall gegen Geldauflage von 50, 75 und 175 € mit der Bemerkung einstellte, er hasse es, wenn sich Frauen – aber auch Männer –  „voll wie eine Sternhagelhaubitze“ laufen lassen. Ob sein väterlicher Rat für die nächsten Feiern, entweder weniger saufen oder nix anstellen, ungehört bleiben wird, berichten wir vielleicht in unserer nächsten Ausgabe.

Aus dem Gericht: Christopher Richter für inundumsw.de



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