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„Lammbock“ in Maßbach: Drei junge Männer bauten in einer Kleingartensiedlung Cannabispflanzen an

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MASSBACH / SCHWEINFURT – Die Szenerie, die der Kriminalbeamte vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt schilderte, erinnert an Filme, wie „Lammbock“: Drei junge Männer, die ihr Leben bis dahin nicht wirklich auf die Reihe gekriegt haben, versuchen mit Drogenanbau ein Geschäft aufzubauen.  

Aber nicht in einem Waldgrundstück, wie in dem bekannten Film mit Moritz Bleibtreu, sondern in einer nach Worten des Polizeibeamten „relativ ungepflegten“ Kleingartensiedlung in Maßbach haben die Männer eine Outdoor-Anlage in einer Größe geschaffen, wie es sie in dieser Region zuvor noch nie gab. Mit Bastmatten als Sichtschutz vor Blicken der Nachbarn ist dort ein nach Beschreibung des Vorsitzenden Richters Erik Ohlenschläger „regelrechter Dschungel“ aus bis zu vier Meter hohen Cannabispflanzen zwischen geruchsneutralisierenden Tomatenstauden und Maispflanzen auf über 1000 m² entstanden.

Einen kompletten Nachmittag haben die Einsatzkräfte trotz Einsatz einer Machete gebraucht die Cannabispflanzen, die in voller Blüte standen, abzuernten. „Das Polizeirevier in Bad Kissingen hat noch Wochen danach nach Cannabis gerochen. Unsere Kundschaft hat  sich wohlgefühlt“, erzählte der Bad Kissinger Beamter sichtlich erheitert.

Durch eine E-Mail ist die Polizei auf die Spur der illegalen Anlage gekommen. Bei den Nachbarn hätten „die komischen Pflanzen im Garten“ Verwunderung ausgelöst. Als die Einsatzkräfte dann aber das Grundstück betreten hätten, wären sie von dem professionellen Anbaubetrieb doch sehr erstaunt gewesen. In einem Gewächshaus wurden die jungen Pflanzen herangezogen, es gab ein durchdachtes Bewässerungssystem und allerlei Spezialmaschinen, wie einen sogenannten Stripper, um die Cannabisblätter besser von den Blüten zu trennen, sowie eine Zentrifuge, um das Pflanzenharz mit einem sehr hohen THC-Gehalt zu destillieren. Außerdem über 200 Blumentöpfe und ein Stromaggregat. Überall auf dem Grundstück waren Wäscheleinen gezogen, an denen die Blüten zum Trocknen aufgehängt waren. Vermutlich gab es bislang aber nur eine Wachstumsphase der Pflanzen. Davon wird das Gericht nach jetzigem Stand in dubio pro reo wohl ausgehen, ebenso, dass Gegenstände zur Vermarktung der heißen Ware nicht in großem Stile auf dem Grundstück vorhanden waren.

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Das Büro des etwas anderen Gartenbetriebes war im Zimmer des Angeklagten G. (22), der noch bei seiner Mutter wohnt und seit neun Jahren Cannabis konsumiert. Am Kühlschrank des ehemaligen Kochlehrlings und Lageristen wurde im Rahmen der Hausdurchsuchung neben allerlei Drogen ein Arbeitsplan für die anfallenden Gärtnerarbeiten gefunden, die die Ermittler auf die Spur des Mitangeklagten S. (28) führten. Der alleinstehende Mann, der wegen einer Mehlallergie seinen Beruf aufgeben musste, hatte das Gartengrundstück auf den gesondert Verfolgten dritten Angeklagten umgeschrieben. „Nach ein paar Jahren schlaucht der Beruf schon“, gab der frühere Hauptschüler als Grund an, warum er zu Speed während der Arbeitszeit und zu Haschisch zum Runterkommen nach der Arbeit gegriffen hatte.

Das Heer der Strafverteidiger blieb angesichts der recht erdrückenden Beweislast gegen die beiden Mitangeklagten bei der Inaugenscheinnahme der am Tatort aufgenommenen Lichtbilder recht schweigsam. In den verbleibenden acht Verhandlungstagen wird ihre Strategie wohl dahin gehen, die Versuche der Staatsanwaltschaft ein gewerbliches Handeltreiben der Angeklagten nachzuweisen, in Zweifel zu ziehen.

Christopher Richter für inundumsw.de



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