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120 Gramm Amphetamin sichergestellt: Untersuchungshaft gegen vierte Person erlassen

BAD BRÜCKENAU – In den bereits seit September 2019 laufenden Ermittlungen der Polizeiinspektion Bad Brückenau sowie der Kriminalpolizei Schweinfurt wegen illegalen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Raum Bad Brückenau kam es am Mittwoch, dem 25. März zu einer weiteren Festnahme.

Bei der Durchsuchung der Wohnung eines 33-Jährigen stellten Beamte der Polizei Bad Brückenau insgesamt 120 Gramm Amphetamin sicher. Der Ermittlungsrichter erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt Haftbefehl.

Im Zuge der Ermittlungen der Polizeiinspektion Bad Brückenau gegen vier bereits Anfang des Jahres festgenommenen Männer, erhärtete sich der Verdacht, dass der 33-jährige Tatverdächtige im Ermittlungskomplex ebenfalls eine Rolle spielt. Darüber hinaus konnten Hinweise erlangt werden, dass der Tatverdächtige in seiner Wohnung selbst exzessiv Betäubungsmittel konsumiert. Ferner besteht der Verdacht, dass er in mehreren Fällen auch an Minderjährige harte Drogen abgegeben hat. Deshalb wurde am Mittwoch, dem 25. März, ein richterlich angeordneter Durchsuchungsbeschluss durch Beamte der Polizei Bad Brückenau vollzogen.

Festnahme auf frischer Tat:

Hotel
Muster
Gaspreis

Die Polizisten, die durch einen Hundeführer mit Rauschgifthund unterstützt wurden, erwischten den 33-Jährigen zusammen mit einem 18-jährigen Besucher, wie sie gerade Amphetamin konsumierten. Entsprechende Konsummengen hatten sie vor sich auf dem Wohnzimmertisch liegen. Beide wurden vorläufig festgenommen.

Amphetamin in Depot versteckt:

Im Verlauf der anschließend durchgeführten Wohnungsdurchsuchung konnten in dieser zunächst lediglich geringe Mengen Amphetamin sowie Konsumutensilien aufgefunden und sichergestellt werden. In einem Speicher stießen die Beamten auf ein verstecktes Depot und stellten rund 120 Gramm Amphetamin sicher, das dem 33-Jährigen zweifelsfrei zugeordnet werden konnte. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt führte die Polizei den Beschuldigten am Folgetag dem Haftrichter vor, welcher Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erließ. Der Festgenommene wurde unmittelbar im Anschluss daran in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die weiteren Ermittlungen hierzu hat die Kriminalpolizei Schweinfurt übernommen.

Der 18-jährige Besucher, der sich zum Zeitpunkt der Durchsuchung in der Wohnung aufhielt, sieht ebenfalls einem Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln entgegen. Hinzu kommt, dass er sich entgegen der geltenden Regeln der Corona-Ausgangsbeschränkung ohne triftigen Grund in der Wohnung seines Freundes aufhielt. Der junge Mann wurde nach Beendigung der Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.

Zu den Rauschgiftermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei Schweinfurt sowie Polizeiinspektion Bad Brückenau wurde bereits eine gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt und des Polizeipräsidiums Unterfranken am 04.03.2020 veröffentlicht.



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