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14-Jähriger stiehlt an seiner Arbeitsstelle und führt ein verbotenes Messer mit

SCHWEINFURT – Wegen eines Diebstahls mit Waffen und einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz ermittelt seit dem Dienstagnachmittag ein Beamter gegen einen 14-Jährigen. Aber auch sein Begleiter kommt nicht ungeschoren davon. Das zuständige Jugendamt wird über den Vorfall ebenfalls informiert.
 
Wie es Kommissar Zufall so wollte, trafen am Dienstagnachmittag zwei Beamte in Zivil in der Nikolaus-Hofmann-Straße auf den 14-Jährigen und seinen um ein Jahr älteren Kumpel. Beide „Persönlichkeiten“ waren den Beamten aus früheren und nicht allzu lange zurückliegenden Sachverhalten noch gut in Erinnerung. Deshalb entschlossen sie sich, die beiden Jugendlichen zu kontrollieren.

Und siehe da, ihr „Riecher“ hatte sie nicht in die Irre geführt. Zunächst fand sich bei beiden jeweils ein sogenanntes Einhandmesser, dessen Mitführen gemäß dem Waffengesetz nicht erlaubt ist. Die beiden verbotenen Gegenstände wurden den jungen Männern gegen ein Sicherstellungsverzeichnis sofort abgenommen. Aber dies sollte nicht die einzige Entdeckung an diesem Nachmittag bleiben.

Der Jüngere führte auch noch einen Rucksack mit, der allem Anschein nach nicht ihm gehörte. Über einen Rückruf bei seiner Mutter ist in Erfahrung gebracht worden, dass der Jugendliche derzeit ein Praktikum auf einer Baustelle in der Gymnasiumstraße absolviert. Die weitere Überprüfung ergab dann, dass er den Rucksack beim Verlassen einem anderen Bauarbeiter gestohlen hat.

Das Opfer war nachher natürlich hocherfreut, dass er sein Eigentum wieder vollständig zurückerhalten hat.

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