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15-Jähriger wurde nach 4 Uhr nachts kontrolliert: Erheblich betrunkener Radfahrer leistet erheblichen Widerstand

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SCHWEINFURT – Gegen einen erheblich betrunkenen Fahrradfahrer laufen seit dem frühen Sonntagmorgen mehrere Strafverfahren, diese lesen sich wie folgt: Trunkenheit im Verkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Fahrraddiebstahl, falsche Verdächtigung, Verleumdung, Körperverletzung und Beleidigung.

Gegen 4.22 Uhr sollte der 15-jährige Fahrradfahrer in der Niederwerrner Straße zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten werden. Er war zuvor aufgefallen, wie er die gesamte Gehwegbreite für sich in Anspruch nahm und auch keinerlei Beleuchtung eingeschaltet hatte.

Die Anhaltezeichen der Polizeibeamten ignorierte der junge Mann zunächst und versuchte zu flüchten. Aufgrund seines Allgemeinzustandes, bei der Kontrolle danach stellten sich dann sowohl deutliche Auffälligkeiten für eine Alkohol- sowie eine Drogenbeeinflussung ein, dauerte die Flucht aber nicht lange, bis er gestellt werden konnte.

Hierbei zeigte er sich sofort total aggressiv und versuchte ständig wegzurennen. Erst nach dem Anlegen der Handfesseln, gegen welche er sich stark zur Wehr setzte, konnte er zumindest einigermaßen zur Raison gebracht werden.

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Auf dem Transport zur Dienststelle und auch während der weiteren Maßnahmen lehnte er jegliche Alkohol- oder Drogentests ab, versuchte ständig nach den Beamten zu schlagen und beleidigte sie auch unaufhörlich. Die erforderliche Blutentnahme, gegen die er sich auch massivst wieder wehrte, konnte erst nach einigen Anstrengungen durch einen hinzugerufenen Arzt vorgenommen werden. Dabei zogen sich zwei Beamten leichte Verletzungen zu.

Mehrere Indizien deuten auch darauf hin, dass das von ihm benutzte Fahrrad nicht sein Eigentum ist. Deshalb wurde es sichergestellt und in der Verwahrgarage asserviert. Es handelt sich um eines in den Farben Schwarz und Lila. Wer seit der Samstagnacht ein so beschriebenes Fahrrad vermisst, möge sich bitte umgehend bei der Polizei melden.

Nach der Beendigung aller erforderlicher Maßnahmen wurde der bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretene Jugendliche an eine Erziehungsberechtigte überstellt. Das Jugendamt wird über den Vorfall in Kenntnis gesetzt.



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