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Man sollte das Gastrecht nicht mit Füßen treten: Algerischer Ladendieb wird im Schnellverfahren zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt

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SCHWEINFURT – Die Strafe folgt auf den Fuß, mit dieser alten deutschen Binsenweisheit hatte ein algerischer Ladendieb am Mittwochnachmittag wohl nicht gerechnet.

Weil der Asylbewerber seiner Gerichtsverhandlung am Mittwoch unentschuldigt fernbleiben wollte, wurde er noch am selben Tag festgenommen und in einem Schnellverfahren für vier Monate hinter schwedische Gardinen geschickt. Ein Landsmann von ihm kam nochmals mit einem blauen Auge davon, er erhielt eine dreimonatige Haftstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung.

Gegen 9 Uhr sprachen Beamte der Schweinfurter Polizei bei seiner Unterkunft vor, um den Beschuldigten für die nachmittägliche Verhandlung vorführen zu können. Von einem Mitinsassen bekamen die Ordnungshüter jedoch die Auskunft, dass der 20-Jährige sich kurz zuvor zu einem Tagesbesuch nach Würzburg verabschiedet hat. Diese Informationen wurden wiederum an das Amtsgericht weitergegeben. Danach kam die Weisung, den Beschuldigten am Folgetag vorzuführen.

Zu dem kam es aber gar nicht mehr. Nach einem Hinweis konnte der „Abgängige“ gegen 13 Uhr an der Torwache gestellt werden. Nach einem vereitelten Fluchtversuch wurde er festgenommen und anschließend vorgeführt. Bei seiner Festnahme führte er eine größere Tasche mit. Bei einer Inspektion der Tasche wurde festgestellt, dass sie zur Begehung von Ladendiebstählen eigens präpariert war, um die jeweiligen Sicherungssysteme umgehen zu können. In der Tasche selbst lagen vier Flacons namhafter Marken. Deren Gesamtwert lag bei über 300 Euro. Sie stammten eindeutig aus einem „frischen“ Ladendiebstahl.

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Ohne diese neuerliche Tat, welche erst noch endsachbearbeitet und anschließend der Staatsanwaltschaft als Ladendiebstahl nicht geringwertiger Sachen vorgelegt wird, wurde der Beschuldigte anschließend im Schnellverfahren für vorausgegangene Ladendiebstähle zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Er wurde nach der Verhandlung sogleich in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Ein Landsmann von ihm, ein 18-Jähriger, wurde am selben Tag ebenfalls wegen Ladendiebstählen in einem weiteren Schnellverfahren zu drei Monaten Haft, ausgesetzt auf eine zweijährige Bewährungszeit, verurteilt.



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