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Das geht ja mal gar nicht: Zwei Autofahrer unter dem Einfluss von Rauschgift

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SCHWEINFURT – Bei der Kontrolle eines Autofahrers am frühen Montagmorgen stellten die Beamten Drogenbeeinflussung fest. Nach einer Fahrtunterbindung und der erforderlichen Blutentnahme ist der Betroffene anschließend wieder entlassen worden.

Ihm droht jetzt ein Bußgeldbescheid über 530 Euro, die Eintragung von zwei Punkten in der Verkehrssünderdatei in Flensburg und die Ableistung eines einmonatigen Fahrverbots. Die zuständige Führerscheinstelle wird ebenfalls noch informiert werden.

Gegen 1.25 Uhr hielt eine Streifenwagenbesatzung den 21-Jährigen aus dem Landkreis Haßberge in der Niederwerrner Straße zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle an.

Bei dem Kia Ceed Lenker konnten die Beamten sofort drogentypische Ausfallerscheinungen wie unter anderem starkes Körperzittern, geweitete Pupillen und kaum Pupillenreaktion erkennen. Nach anfänglichem Leugnen räumte der Betroffene schließlich den Vorhalt einer Drogenbeeinflussung ein.

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Deshalb erfolgten die Fahrtunterbindung, die vorübergehende Konfiszierung des Fahrzeugschlüssels und der Transport zur Wache. Hier nahm im Anschluss ein Arzt eine Blutentnahme vor. Danach erfolgte seine Entlassung wieder.

Unter dem deutlichen Einfluss von Rauschgift stand ein Autofahrer, der am späten Sonntagabend im Ortsgebiet Sennfeld kontrolliert worden ist. Im Laufe der weiteren Sachbearbeitung wurde auch noch festgestellt, dass der Autofahrer aus einer Nachbargemeinde gar keinen Führerschein mehr besitzt.

Jetzt wird gegen den Beschuldigten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einer Drogeneinwirkung im Straßenverkehr ermittelt.

Gegen 23.15 Uhr hielten die Ordnungshüter den 41-jährigen Mitsubishi Führer in der Weyerer Straße zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle an.

Sogleich fiel auf, dass mit dem Autofahrer etwas nicht stimmt. Beim Stehen schwankte er stark, hatte Gleichgewichtsstörungen und war total unkonzentriert und desorientiert. Dies alles deutete auf eine starke Drogenbeeinflussung hin. Auf Vorhalt wollte er keinerlei Angaben dazu machen.

Der Beschuldigte, der vor nicht allzu langer Zeit schon einmal wegen des gleichen Deliktes zur Anzeige gebracht worden ist, wurde sodann zur Schweinfurter Polizeiwache transportiert, wo ein Arzt eine Blutentnahme vornahm. Im Rahmen der weiteren Überprüfung wurde zudem noch festgestellt, dass er schon seit längerem nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und auch deswegen kein unbeschriebenes Blatt mehr ist.

Nach der vorübergehenden Wegnahme des Fahrzeugschlüssels und einer eindringlichen Belehrung hinsichtlich des weiteren Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde er nach dem Abschluss der Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Die zuständige Führerscheinstelle erhält einen Abdruck der Strafanzeige.



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