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Lkw-Lenker mit 2,74 Promille im Dienst, Radfahrer trank für 2,10 Promille über den Durst

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RÖTHLEIN – Unter erheblichem Alkoholeinfluss stand ein Lkw Fahrer, der am Montagmittag von der Polizei kontrolliert worden ist. Danach durfte er seine Fahrt nicht mehr fortsetzen und sein Führerschein ist sichergestellt worden. Ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet.

Kurz vor 12 Uhr erhielt die Polizei die Mitteilung über einen Renault Premium Route Lenker, der bei seiner Anlieferung an einer Firma „Am Etzberg“ gehörige Probleme beim Rückwärtsfahren aufzeigte.

Als die Polizeibeamten kurze Zeit später dem 51-jährigen tschechischen Berufskraftfahrer gegenüberstanden, rochen sie sofort seine starke Alkoholfahne. Ein daraufhin auf freiwilliger Basis durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte sage und schreibe 2,74 Promille.

Der bei einer deutschen Spedition angestellte Fahrer wurde daraufhin vorläufig festgenommen und zur Schweinfurter Polizeiwache transportiert. Hier führte ein Arzt danach zwei Blutentnahmen durch, um einen möglichen Nachtrunk ausschließen beziehungsweise bestätigen zu können.

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Der Fahrzeugschlüssel wurde konfisziert und die Spedition des Beschuldigten darüber in Kenntnis gesetzt, damit eventuell ein Ersatzfahrer nach Röthlein kommt. Nach der Beendigung der erforderlichen Maßnahmen ist der Beschuldigte wieder entlassen worden.

Ein Trunkenheitsverfahren hat ein Schweinfurter Fahrradfahrer seit dem späten Montagabend „am Hals“. Bei seiner Kontrolle stellten die Ordnungshüter eine deutlichste Alkoholbeeinflussung fest.

Die Uhr zeigte am Montag kurz vor Mitternacht an, als die Streifenwagenbesatzung in der Schweinfurter Hauptbahnhofstraße auf einen vorausfahrenden Fahrradfahrer aufschloss. Weil der in deutlichen Schlangenlinien unterwegs war, wurde er angehalten und kontrolliert. Bei dem anschließenden Atemalkoholtest erzielte der 30-jährige Schweinfurter den Wert von 2,10 Promille. Das war eindeutig zu viel des Guten.

Sein Fahrrad wurde sodann abgesperrt und sein „Führer“ zu einer Blutentnahme zur Wache transportiert. Diese führte im Anschluss ein herbeigerufener Arzt durch. Danach erfolgte die Entlassung des Beschuldigten.



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