NA OHNE Kategoriezuordnung

43 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz: Polizei kontrollierte im Umfeld eines Musikfestivals

Ferienwohnung Ferienhaus

GEISELWIND – Umfangreiche Polizeikontrollen in Geiselwind am vergangenen Wochenende deckten zahlreiche Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz auf. Bei der Festnahme eines Tatverdächtigen wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt. Gegen eine Person ermittelt die Kriminalpolizei wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Amfetamin.

Polizeibeamte der Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried, der Polizeiinspektion Kitzingen und des Einsatzzuges Würzburg führten am Samstag und Sonntag umfangreiche Kontrollmaßnahmen in Geiselwind durch. Hier fand zu dieser Zeit ein Musikfestival statt. In 43 Fällen stellten die Beamten Rauschgift sicher, hauptsächlich geringe Mengen Marihuana und Amfetamin. Ein Festivalbesucher hatte ein verbotenes Einhandmesser dabei. Alle Tatverdächtigen wurden in direkter Nähe zum Veranstaltungsgelände in der Scheinfelder Straße kontrolliert.

Bei einem der Verdächtigen fanden die Polizisten am Samstagabend 45 Gramm Amfetamin, 3 Gramm Haschisch sowie Verpackungsmaterial, Bargeld und eine Waage. Wegen des Verdachts des Handeltreibens mit einer nicht-geringen Menge von Betäubungsmitteln wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Würzburg eine Durchsuchung der Wohnung des 19-Jährigen in Nürnberg veranlasst, bei der weiteres Betäubungsmittel gefunden wurde. Die weitere Sachbearbeitung in diesem Fall hat die Kriminalpolizei Würzburg übernommen.

Der Kontrolle entziehen wollte sich am Sonntagmorgen ein 22-Jähriger. Direkt nach der Ansprache durch eine Streifenbesatzung der Kitzinger Polizei rannte er unvermittelt davon. Die Polizeibeamten konnten ihn jedoch verfolgen und festnehmen. Hierbei stürzten der Verdächtige und der festnehmende Beamte zu Boden wobei sich der Polizist leichte Verletzungen zuzog und kurzzeitig in einem Krankenhaus behandelt werden musste.

Hotel
Muster
Gaspreis

In allen 43 Fällen erwarten die Beschuldigten nun Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.



Powered by 2fly4 Entertainment
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!

Schreibe einen Kommentar

Pixel ALLE Seiten