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Ladendiebstähle ohne Ende: Geklaut wird, was nicht angebunden ist…

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SCHWEINFURT – Mit diversen Ladendieben und -diebinnen mussten sich die Beamten im Laufe des Mittwochs wieder „beschäftigen“. In einem Fall kam es dabei auch zu Widerstandshandlungen des Beschuldigten. Im Anschluss daran wurde er in einer Arrestzelle ausgenüchtert.

Der erste Fall trug sich um die Mittagszeit in einem Drogeriemarkt in der Spitalstraße zu. Hier wurde eine 43-Jährige nach dem Verlassen des Geschäfts vom Ladendetektiv angehalten. Er hatte die Frau in dringenden Verdacht, vielerlei Sachen eingesteckt und nicht bezahlt zu haben.

Bei der anschließenden Übergabe an die Polizei bestätigte sich der Sachverhalt. Die Deutsch-Kasachin war nicht zimperlich gewesen und hatte sich mit Osterleckereien im Gesamtwert von über 230 Euro kostenlos eindecken wollen. Aber nicht nur das, bei ihrer Durchsuchung wurde auch noch weiteres Diebesgut aus einem anderen Geschäft gefunden. Hier betrug der Beutewert knapp 70 Euro.

Sämtliches Diebesgut wurde der Beschuldigten wieder abgenommen und an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben. Nach einer Vernehmung und einer erkennungsdienstlichen Behandlung erfolgte ihre Entlassung. Wegen zweifachen Ladendiebstahls nicht geringwertiger Sachen wird die Täterin jetzt bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

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Nachmittags um kurz vor 16 Uhr der nächste Ladendieb, dieses Mal in einem Supermarkt am Georg-Wichtermann-Platz. Der 48-jährige Landkreisbewohner wollte sich unbezahlt zwei Zigarettenpackungen unter den Nagel reißen. Dies beobachteten aber eine Angestellte und eine Kundin zugleich.

Bei der Sachverhaltsaufnahme mit anschließender Durchsuchung konnten bei dem Amtsbekannten nicht nur ein größeres Messer sondern auch noch eine geringe Menge Haschisch aufgefunden werden.

Der Strafvorwurf an den Beschuldigten lautet jetzt Ladendiebstahl unter Mitführens einer Waffe, zuzüglich einem gesonderten Verfahren wegen unerlaubten Betäubungsmittelbesitzes.

Gegen 19 Uhr trug sich dann der „heftigste Fall“ an diesem Tag zu, denn es kam zu Widerstandshandlungen gegen die Polizeibeamten, welche für einen der beiden Beschuldigten in einer Arrestzelle endete. Und das alles wegen 69 Cent.

Um diese Zeit ging der Notruf von einem Supermarkt in der Hauptbahnhofstraße ein, wonach zwei Männer gemeinschaftlich den Diebstahl eines Kleinartikels begangen haben und sich danach bei der Ansprache ungebührlich im Markt aufführten und Gegenstände herumgeworfen haben.

Beim Eintreffen auf dem Parkplatz wurden die Beamten vom Personal sofort benachrichtigt, dass sich die Diebe zwischenzeitlich in zwei verschiedenen Richtungen davongemacht haben. Der Beamte und die Beamtin trennten sich und konnten die beiden Diebe kurz darauf noch im Bereich des Großparkplatzes stellen.

Ein überaus amtsbekannter 29-Jähriger hatte sich zwischen zwei geparkten Autos versteckt und konnte herausgezogen, festgenommen und zum Dienstauto verbracht werden.

Der andere, ein ebenfalls überaus amtsbekannter 31-Jähriger, wurde an einem Treppenaufgang zum Parkplatzgelände gestellt. Seine Festnahme gestaltete sich schwieriger, so dass sich ein Supermarktbediensteter der Beamtin hilfreich zur Seite stellte. Der Beschuldigte wehrte sich gegen seine Festnahme, versuchte sich ständig loszureißen, wollte nach der Beamtin treten und sie auch mehrfach beißen.

Mit weiteren eintreffenden Einsatzkräften konnte er schließlich festgenommen und zur Dienststelle transportiert werden.

Bei beiden Beschuldigten konnten neben dem Diebesgut auch einschlägige Heroinutensilien aufgefunden werden. Hinsichtlich Drogenverstößen sind sie bereits hinreichend bekannt. Sie standen auch beide deutlichst unter dem Einfluss von Rauschgift.

Während der Jüngere nach der Sachbearbeitung wieder entlassen werden konnte, ging der „Widerständler“ in Haft, sprich zur Ausnüchterung in eine Arrestzelle. Zuvor wurde noch eine Blutentnahme nach Anordnung durch die Staatsanwaltschaft durchgeführt.

Gegen den Jüngeren wird jetzt wegen gemeinschaftlichen Ladendiebstahls ermittelt. Der Ältere hat jetzt Verfahren wegen gemeinschaftlichen Ladendiebstahls, versuchter Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte „am Hals“.



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