NA OHNE Kategoriezuordnung

Jagdwilderei durch Unterlassen: Entwichene Hunde stellten dem Wild nach – Angeklagte erhält Strafbefehl über 120 Tagessätze

LANDKREIS SCHWEINFURT – Weil ihre beiden Hunde Anfang diesen Jahres aus dem heimischen Grundstück ausgebüchst sind, und dies übrigens nicht zum ersten Mal, und dabei dem Wild nachgestellt haben, ist eine Hundebesitzerin vom Amtsgericht Schweinfurt wegen Jagdwilderei durch Unterlassen verurteilt worden.

Der Strafbefehl lautet jetzt auf 120 Tagessätzen zu je 10 Euro, summa summarum 1200 Euro. Bei der Urteilsfindung wurde der Angeklagten strafmildernd zugutegehalten, dass sie ein Geständnis abgelegt hat.
 
Ende Januar teilte ein Passant bei der Polizei mit, dass er jetzt schon zum wiederholten Mal zwei größere Hunde gesehen hat, die auf Feld- und Wiesenwegen Rehen nachstellten und sie hetzten.

Im Laufe der daraufhin eingeleiteten Ermittlungen stieß der polizeiliche Sachbearbeiter auf einen weiteren Vorfall aus dem Jahr 2016. Hier konnte er einen Augenzeugen ermitteln, der beobachtet hatte, wie der Schäferhund Mischling und der Rottweiler zwei Rehe so lange gehetzt hatten, bis diese erschöpft stehen geblieben sind. Danach wurden beide von den Hunden gerissen.

Die damals mit dem Vorwurf konfrontierte Hundebesitzerin „fiel aus allen Wolken“ und wusste anscheinend nicht, was ihre Hunde so trieben. Sie räumte zwar ein, dass die Tiere ab und zu mal durch Löcher im Zaun abhauen würden, aber von sich aus ließe sie diese nie frei herumlaufen.

Gaspreis
Hotel
Muster

Sie wurde eindringlich belehrt, sich um den ordnungsgemäßen Zustand ihres Grundstücks und die Aufsicht über die Hunde zu kümmern.

Ein Vorfall vom Januar dieses Jahres brachte dann das berühmte Fass zum Überlaufen. Zum wiederholten Mal wurden die beiden Hunde beobachtet, wie sie sich über den in einem schlechten Zustand befindlichen Zaun ins Freie begeben haben und wiederholt dem Wild nachstellten. Von „Todesfällen“ gibt es in den neuerlichen Fällen nicht zu berichten. Des Weiteren stellten sich in der Folgezeit der Ermittlungen noch mehrere Zeugen ein, unter anderem Spaziergänger oder Reiter, die von den unbeaufsichtigt herumstreunenden Hunden zumindest heftig erschreckt worden sind.
 
Von Seiten der Gemeinde wurde die Hundehalterin jetzt in einer Einzelanordnung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass sie ihr Grundstück so zu sichern hat, dass die Hunde es nicht mehr unbemerkt verlassen können. Bei weiteren Verstößen droht die Gemeinde ein Zwangsgeld an, stellte eine Maulkorb- und Anleinpflicht in Aussicht sowie im äußersten Fall eine Untersagung der Hundehaltung.
 
In diesem Zusammenhang weist die Polizei noch darauf hin, dass das Rehwild im Moment kurz davor ist, Nachwuchs zu bekommen. Aus diesem Grund sind die hochträchtigen Rehe in ihrem Fluchtverhalten stark eingeschränkt. Deshalb werden die Hundehalter speziell dafür angehalten, ihre Vierbeiner in Feld und Flur nicht frei herumlaufen zu lassen.



Powered by 2fly4 Entertainment
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!

Schreibe einen Kommentar

Pixel ALLE Seiten