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49-Jähriger kam mit frisiertem Kleinkraftrad unter Drogen in Laserkontrolle, 67-jähriger betrunken unter falschem Namen unterwegs – und auch ein 16-Jähriger hatte „getankt“

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SCHWEINFURT – Einigen Ärger hat sich ein 49-jähriger Kleinkraftradfahrer am Montagvormittag eingehandelt. Zunächst war er mit seiner frisierten „Maschine“ bei einer Lasermessung aufgeflogen. Bei der anschließenden Kontrolle wurde auch noch festgestellt, dass er unter Drogeneinfluss steht.

Kurz vor 9 Uhr führten die Ordnungshüter eine Lasermessung in der Roßbrunnstraße durch. Dabei wurde der spätere Beschuldigte mit knapp 40 Kilometer gemessen. Bei der Kontrolle und der Überprüfung seines fahrbaren Untersatzes wurde festgestellt, dass der Roller auf 25 Kilometer gedrosselt ist. Auf Grund der Frisierung wurde er jedoch zu einem fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeug.

Einen Führerschein hat der Beschuldigte jedoch nicht im Besitz. Des Weiteren stellten die Beamten drogentypische Ausfallerscheinungen, wie stark gerötete und tränende Augen, Lidflattern und starkes Körperzittern fest. Ein Drogentest verlief danach positiv auf die Einnahme von THC -Tetrahydrocannabinol-.

Deshalb wurde die Weiterfahrt unterbunden und anschließend in einer Arztpraxis eine Blutentnahme durchgeführt.

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Gegen den Endvierziger laufen nun Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Drogenbeeinflussung im Straßenverkehr.

Wegen Trunkenheit im Verkehr und falscher Namensangabe ermittelt die Polizei derzeit gegen einen 67-jährigen Schweinfurter. Im Rahmen der Sachbearbeitung wurde eine Blutentnahme durchgeführt und der Führerschein des Beschuldigten beschlagnahmt.

Gegen 16 Uhr teilte ein Autofahrer am Montagnachmittag mit, dass der spätere Beschuldigte sein auf dem Parkplatz eines Supermarktes in der Franz-Schubert-Straße abgestelltes Auto leicht touchiert hat. Danach ist der Unfallverursacher mit seinem silbernen Mercedes davongefahren.

Nachdem die Streife am Ort des Geschehens eingetroffen war, führte das Unfallopfer aus, dass der Beschuldigte zwischenzeitlich wieder zu Fuß zurückgekehrt und nun in der Filiale beim Einkaufen ist.

Als er dort ausfindig gemacht und mit der Tat konfrontiert worden ist, zeigte sich der ältere Herr vollkommen unkooperativ und leistete den polizeilichen Aufforderungen keine Folge. Dabei wurde festgestellt, dass der Mann stark nach Alkohol roch. Mittlerweile wieder auf dem Parkplatz angekommen, verweigerte er jegliche Angaben zur Person und versuchte sich gleich darauf durch Flucht dem Ganzen zu entziehen. Nach der Einholung schlug er ständig unkoordiniert um sich. Wegen weiterer Gegenwehr musste unmittelbarer Zwang angewendet werden. Dazu wurde er zu Boden gebracht, fixiert und anschließend gefesselt. Trotzdem warf er sich noch mehrfach am Boden liegend hin und her, bis er sich endlich einigermaßen beruhigte.

Nach erneuter eingehender Belehrung zeigte er sich dann zu einem Atemalkoholtest einverstanden, bei dem er 2,02 Promille pustete. Ob am Auto seines Kontrahenten ein Schaden entstanden ist, lässt dieser noch in einer Werkstatt überprüfen.

Weil die Fahrereigenschaft des Beschuldigten einwandfrei feststand, wurden nach einem Sachvortrag an die Staatsanwaltschaft von einem Amtsrichter eine Blutentnahme sowie die Beschlagnahme des Führerscheins angeordnet. Nach Beendigung der Maßnahmen wurde der Rentner wieder entlassen.

Augenscheinlich unter Drogen- und Alkoholeinfluss stand ein 16-jähriger Rollerfahrer, der am frühen Dienstagmorgen von der Polizei in der Hauptstraße in Schonungen kontrolliert worden ist. Ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ist eingeleitet worden.

Gegen 1.25 Uhr schloss eine Streifenwagenbesatzung auf einen vorausfahrenden Kleinkraftradlenker auf. Dabei konnten die Ordnungshüter beobachten, wie der in starken Schlangenlinien unterwegs war.

Nach der Anhaltung konnten deutliche alkohol- wie auch drogentypische Ausfallerscheinungen bei dem Jugendlichen erkannt werden. Um nicht umzufallen, musste sich der Beschuldigte mehrfach an seinem Vehikel festhalten. Ein Atemalkoholtest erbrachte das Ergebnis von 1,46 Promille.

Die Weiterfahrt wurde nun nicht mehr gestattet und der Fahrzeugschlüssel vorübergehend konfisziert. Danach erfolgte eine Verbringung zur Schweinfurter Polizeiwache, wo ein Arzt hinsichtlich Drogen- und Alkoholkonsum eine Blutentnahme durchführte. Anschließend wurde der Beschuldigte einem Erziehungsberechtigten übergeben.



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