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Fahrzeugführer unter Alkohol- und Drogeneinfluss, 100 Liter Diesel auf der Fahrbahn

WERNECK – Zwei fahruntüchtige Fahrzeuglenker zogen Beamte der Verkehrspolizei am Freitagvormittag auf der BAB A 70 im Bereich Werneck aus dem Verkehr. Zunächst wurde bei der Kontrolle des Fahrers eines Kleintransporters Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 0,34 mg/l. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.

Kurze Zeit später kontrollierte eine Streife den Fahrer eines Pkw, Mercedes. Es wurden Merkmale festgestellt, die auf vorausgegangen Betäubungsmittelkonsum schließen ließen. Beim Fahrer wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Gegen beide Fahrzeugführer wird Anzeige erstattet. Sie müssen mit einem Bußgeld und Fahrverbot rechnen.

Beamte der Polizei Gerolzhofen kontrollierten in der Nacht von Donnerstag auf Freitag auf der B 286 bei Kolitzheim einen slowenischen Sattelzug. Nachdem erhebliche Verstöße nach dem Fahrpersonalrecht festgestellt wurden, übernahmen speziell geschulte Beamte der Schwerverkehrsgruppe der Verkehrspolizei die Sachbearbeitung.

Es wurde festgestellt, dass die beiden Fahrer bereits seit Montag unterwegs waren. Die längste Pause, die sie bis zur Kontrolle eingebracht hatten, betrug 3,5 Stunden. Spätestens nach 30 Stunden wäre beim Zweifahrerbetrieb eine Ruhezeit von neun Stunden notwendig gewesen. Weiter wurde festgestellt, dass die Fahrer das eingebaute Kontrollgerät, das die Lenkzeiten aufzeichnet, nicht betrieben und dass sie nicht die nötige Berufsfahrerqualifikation nachweisen konnten. Für alle Verstöße summiert sich das zu erwartende Bußgeld für die beiden Fahrer und das Unternehmen, das sie beauftragt hat, auf insgesamt 11 000 Euro. Zur Sicherung des Verfahrens musste eine entsprechende Sicherheitsleistung hinterlegt werden. Erst nach Eingang der Geldsumme und nachdem die Fahrer ihre Ruhezeit eingebracht hatten konnte die Weiterfahrt gestattet werden.

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Bei der Kontrolle eines syrischen Fahrzeugführers am Freitagabend auf einem Parkplatz der BAB A 7 im Gemeindebereich Hausen bei Würzburg wurde festgestellt, dass der Fahrer nur einen syrischen Führerschein vorzeigen konnte. Da er sich bereits seit längerem in Deutschlang aufhält, berechtigt dieser Führerschein nicht mehr zum Führen von Kraftfahrzeugen. Es wird Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erstattet.

Am Freitagnachmittag befuhr der Führer eines Sattelzuges die BAB A 7 im Bereich Bad Brückenau in Fahrtrichtung Kassel. Als der rechte vordere Reifen an der Sattelzugmaschine platzte, konnte der Fahrer den Sattelzug nicht mehr auf der Fahrbahn halten. Er geriet nach rechts und prallte gegen die Außenschutzplanke. Dabei wurde der Dieseltank aufgerissen. Es traten etwa 100 l Diesel aus und verschmutzten die Fahrbahn. Die Reinigungsarbeiten wurden von der Autobahnmeisterei vorgenommen. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 10 000 Euro geschätzt.



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