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21-jähriger Autofahrer unter Drogen- und Alkoholeinfluss hinter dem Lenkrad – weiteres Rauschgift in seiner „Studentenbude“

SCHWEINFURT – Ein 21-jähriger Autofahrer aus dem Raum Bad Kissingen ist am späten Montagabend „in die Fänge“ der Polizei geraten. Bei der Kontrolle kam heraus, dass er unter Drogen- und Alkoholeinfluss hinter dem Lenkrad seines Opel Astra gesessen hat. Deshalb wurden die für so einen Fall erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Weiterhin konnte später bei ihm Zuhause auch noch Rauschgift beschlagnahmt werden.

Gegen 23.15 Uhr erfolgte die Anhaltung des Betroffenen in der Rüfferstraße. Sogleich fielen den Ordnungshütern die leichte Alkoholfahne und weitere drogentypische Ausfallerscheinungen, wie unter anderem eine fahle Gesichtsfarbe, Mundtrockenheit und starkes Lidflattern auf. Auf einen dementsprechenden Vorhalt räumte der Autofahrer ein, dass er in den Tagen zuvor Marihuana und Ecstasy konsumiert hat.

Bei einem Atemalkoholtest brachte er es zudem auf einen umgerechneten Wert von 0,46 Promille. Auf Grund der festgestellten Ausfallerscheinungen wurde die Weiterfahrt nicht mehr gestattet und der Fahrzeugschlüssel vorübergehend konfisziert. Danach erfolgte ein Transport zur Polizeiwache, wo ein inzwischen verständigter Arzt eine Blutentnahme durchführte. Anschließend durfte der Betroffene die Polizeiwache zu Fuß wieder verlassen.

Sollten die Drogenwerte bei der nun stattfindenden Blutuntersuchung über den erlaubten Grenzen sein, droht dem 21-Jährigen eine Bußgeldanzeige über rund 530 Euro, der Eintrag von zwei Punkten auf sein Verkehrssünderkonto in Flensburg sowie die Ableistung eines einmonatigen Fahrverbots.

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Bei einer anschließend auf freiwilliger Basis durchgeführten Wohnungsnachschau in seiner Schweinfurter „Studentenbude“ konnte weiteres Rauschgift aufgefunden werden. Dabei handelte es sich unter anderem um eine geringe Menge Marihuana, ein Druckverschlusstütchen mit unbekannten Anhaftungen, eine aufgezogene Spritze mit einer weißen Flüssigkeit sowie eine aufgezogene Spritze mit Heroin. Sämtliche Gegenstände wurden beschlagnahmt.

Zu dem Betäubungsmittelfund ist jetzt ein Strafverfahren wegen eines verbotenen Drogenbesitzes eingeleitet worden.

 



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