NA OHNE Kategoriezuordnung

41 Beanstandungen in Unter- und Oberfranken: Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf

SCHWEINFURT – Mehr als 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 17. September 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienstleister.

Bei der Schwerpunktprüfung kontrollierte die FKS insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Seit dem 1. Januar 2020 gilt in dieser Branche der allgemeine Mindestlohn von 9,35 Euro je Stunde.

Überprüft wurde zudem auch die Nachunternehmerhaftung, die seit dem 1.Juli 2020 gilt. Die Nachunternehmerhaftung regelt die Erfüllung der Zahlungspflicht und Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmern, die im Bereich der Kurier, Express- und Paketdienste tätig sind.

Die Einsatzkräfte haben insgesamt rund 8.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie in über 250 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft.

Muster
Gaspreis
Hotel

Die bisherigen Erkenntnisse führten zur Einleitung von 16 Strafverfahren wegen Betrug, illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel und Urkundenfälschung. Ferner wurden 36 Ordnungswidrigkeitenverfahren überwiegend wegen Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung und dem Nichtmitführen von Ausweispapieren eingeleitet.

In rund 1.600 Fällen sind noch weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

Regionale Ergebnisse aus dem Bezirk des Hauptzollamts Schweinfurt

Bei der Schwerpunktprüfung wurden im Bereich des Hauptzollamts Schweinfurt 274 Personen nach ihren Arbeitsbedingungen befragt. 41 Sachverhalte beschäftigen die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bis zur endgültigen Klärung weiter:

– In 19 Fällen deckte der Zoll Unstimmigkeiten bei der Entrichtung
von Sozialversicherungsbeiträgen auf. Bei zwei angetroffenen
Personen wird in diesem Zusammenhang wegen Scheinselbständigkeit
ermittelt.

– Zehn Verletzungen von Sofortmelde- und Aufzeichnungspflichten
bis hin zu Fällen von Urkundenfälschung verzeichneten die
Zöllnerinnen und Zöllner bei ihren Kontrollen.

– Fünf Arbeitnehmer bezogen weniger als den gesetzlichen
Mindestlohn.

– In fünf Fällen wurden Ausländer beschäftigt, ohne dass diese
über arbeitsberechtigende Aufenthaltstitel verfügten.

– Leistungsbetrug steht bei zwei angetroffenen Beschäftigten im
Raum.

Am Prüfungstag waren insgesamt 73 Zollbedienstete sowie sieben Bedienstete anderer Zusammenarbeitsbehörden im Einsatz.

Die Ergebnisbetrachtung erfolgt nach derzeitigem Erkenntnisstand und steht unter dem Vorbehalt des Abschlusses der Prüfungen.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

Bildquelle: Zollverwaltung



Powered by 2fly4 Entertainment
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!

Schreibe einen Kommentar

Pixel ALLE Seiten