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53 müssen vorgeschlagen werden: Die Stadt Schweinfurt sucht Schöffen für die Ausübung eines Ehrenamtes

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SCHWEINFURT – Das Amt für Finanzen und Steuern sucht für die Amtszeit 2019 bis 2023 Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, sich als Schöffen zu engagieren.

Frauen und Männer, die an diesem Amt interessiert sind, können sich bis spätestens Samstag, 17. März in die Vorschlagsliste beim Bürgerservice der Stadt Schweinfurt eintragen. Eine Bewerbung kann auch per Mail an stadtkaemmerei@schweinfurt.de erfolgen.

Personen, die sich um das Amt des Schöffen bewerben, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit haben und in der Stadt Schweinfurt wohnen. Außerdem sollen sie zu Beginn der Amtsperiode am 01. Januar 2019 das 25. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht älter als 70 Jahre sein, das bedeutet ab Geburtsjahr 1949 bis 1993.

Folgende Angaben zur Person sind erforderlich: Familienname und Geburtsname, Vorname, Geburtstag und Geburtsort, Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit, Beruf, Hinweise auf frühere Schöffentätigkeit.

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Die Stadt Schweinfurt ist aufgefordert, 53 Schöffen vorzuschlagen. Die eigentliche Wahl erfolgt dann durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Ein Arbeitgeber ist in der Regel verpflichtet, Schöffen für die Sitzungstätigkeit freizustellen. Die gewählten Schöffen müssen sich darauf einstellen, dass sie jährlich an bis zu zwölf ordentlichen Sitzungstagen herangezogen werden.

Neben den Haupt- werden auch sogenannte Hilfsschöffen gewählt. Sie springen ein, wenn Hauptschöffen nicht an einer Verhandlung teilnehmen können. Schöffen nehmen in vollem Umfang und nahezu mit den gleichen Rechten wie Berufsrichter an den Entscheidungen des Gerichtes teil.

Für die Tätigkeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung.

Alle Informationen zum Thema Schöffen sind auf der Internetseite der Stadt Schweinfurt www.schweinfurt.de unter „Bürgerinformationen“ hinterlegt.

Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Finanzen und Steuern unter der Telefonnummer 09721 51-531.

Das Stadtjugendamt Schweinfurt erstellt eine neue Vorschlagsliste für Jugendschöffen. Die Auslage wurde nun verlängert, so dass die Eintragungsliste nun bis Samstag, 10. März, im Bürgerservice der Stadt Schweinfurt ausliegt.

Interessenten müssen mindestens ein Jahr in Schweinfurt wohnen und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie müssen mindestens das 25. Lebensjahr, sollten aber bis Ende 2023 noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben.

Mit Ablauf des Jahres 2018 endet für die Jugendschöffen die derzeitige Berufung. In der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen müssen mindestens 14 Männer und 14 Frauen aufgenommen werden. Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Nach Möglichkeit sind geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder, zu berücksichtigen.



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