NA OHNE Kategoriezuordnung

54 Gaffer bei Unfall auf der A7 angezeigt – Polizei Unterfranken macht kurzen Prozess

Ferienwohnung Ferienhaus
UNTERFRANKEN – Es passiert jeden Tag: Ein Unfall auf der Autobahn. Dass Vorbeifahrende aber „Filmchen“ vom Unfall machen, das ist nicht erlaubt – ja geradezu gefährlich. In der letzten Woche passierte das auf der AZ bei Rottendorf im Landkreis Würzburg. Nicht ohne Konsequenzen für 54 (!) Autofahrer, die jetzt einen Bußgeldbescheid bekommen.
Das postete die Polizei Unterfranken auf Facebook: „Am letzten Donnerstag verunfallte am frühen Morgen ein 32-Jähriger mit seinem Lastwagen auf der Rothofbrücke bei Rottendorf, Lkr. Würzburg, auf der A 7. Der im Fahrzeug eingeklemmte Fahrer konnte von der Freiwilligen Feuerwehr durch die Windschutzscheibe leicht verletzt aus dem Führerhaus befreit werden.
54 vorbeifahrende Autofahrer hatten nichts Besseres zu tun, als den Unfall und die Rettungsarbeiten zu filmen. Diese Verkehrsteilnehmer erwartet nun eine Anzeige und ein Bußgeld von 200 Euro.“
Zur Info: Das Smartphone sollte man bei einem Unfall lieber stecken lassen. Neben der Behinderung der Einsatzkräfte durch Gaffer ist das Fotografieren oder Filmen von verunglückten Autos und Verletzten verboten Dieses Vergehen ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Fotos weitergegeben oder veröffentlicht werden; was zählt ist allein die Anfertigung einer solchen Aufnahme, die laut § 201a des StGB “die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt”. Übrigens dürfen die Polizeibeamten in einem solchen Fall sogar unmittelbar die Handys der Gaffer einziehen. Seit dem 1. Januar 2021 sind wohlgemerkt auch Aufnahmen von Unfalltoten verboten.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/gaffer/



Powered by 2fly4 Entertainment
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!

Pixel ALLE Seiten