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83-Jähriger kauft Guthabenkarten: Aufmerksame Tankstellenmitarbeiterin verhindert Trickbetrug

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OCHSENFURT – Der aufmerksamen Angestellten einer Tankstelle ist es zu verdanken, dass ein Senior nicht Opfer eines sogenannten Gewinnversprechens geworden ist. Die Frau schöpfte Verdacht, als der Mann Guthabenkarten für mehrere hundert Euro gekauft hatte. Die Kriminalpolizei Würzburg führt die weiteren Ermittlungen.

Am Dienstagnachmittag betrat ein 83-jähriger Senior eine Tankstelle in der Würzburger Straße und kaufte Guthabenkarten im Gesamtwert von mehreren hundert Euro. Die Angestellte der Tankstelle verließ sich auf ihr schlechtes Bauchgefühl und notierte sich geistesgegenwärtig das Pkw-Kennzeichen des Mannes. Im Anschluss verständigte sie die Ochsenfurter Polizei.

Bei einer sofortigen Nachschau an der Wohnadresse stellte sich heraus, dass der 83-Jährige tatsächlich Opfer eines betrügerischen Gewinnversprechens geworden ist. Er wurde bereits am Montag durch einen Unbekannten kontaktiert, welcher im einen Bargeldgewinn von 46.000 Euro in Aussicht stellte. Für die Notargebühren und den Transport seien jedoch Guthabenkarten im Wert von 600 Euro notwendig.

Die Beamten der Ochsenfurter Polizei klärten den Rentner über die Betrugsmasche auf und konnten ihn davon überzeugen, leider nichts gewonnen zu haben. Sie machten ihm deutlich beinahe Betrügern zum Opfer gefallen zu sein, die es nur auf seine Ersparnisse abgesehen hatten. Dank der umsichtigen Mitarbeiterin konnte verhindert werden, dass sich die Betrüger an den Ersparnissen des 83-Jährigen bereichern.

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In diesem Zusammenhang bittet die Polizei Unterfranken Mitarbeiter in Geschäften, die Guthabenkarten für Onlinestores verkaufen, aber auch wartende Kunden an den Kassen um Aufmerksamkeit, wenn ältere Menschen Guthabenkarten in höheren Summen kaufen.

Weiter rät die Polizei:

· Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!

· Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn zu erhalten!

· Gutschein-Codes sind wie Bargeld zu behandeln. Diese sind auch ohne die Gutscheinkarte gültig! Übermitteln Sie diese daher nie am Telefon!

· Geben Sie niemals persönliche Informationen wie Telefonnummern, Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern etc. weiter!

· Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück!

· Wenn Sie Zweifel haben, wenden Sie sich jederzeit an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle!



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