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Acht Streifenfahrzeuge waren notwendig, um in Kitzingen insgesamt acht Promille zu bändigen

KITZINGEN – Am Samstag, 09.04.22, gegen 19.17 Uhr, kam es in einer Dachgeschosswohnung in der Wörthstraße zunächst zu einem verbalen und handfesten Streit unter Bekannten. Gleich mehrere Anwohner riefen die Polizei, welche wenige Minuten später vor Ort erschien und akuten Handlungsbedarf sah.

Bei Vorsprache in der betroffenen Wohnung, trat den Beamten ein blutender 27jähriger entgegen, der mit einem 28- bzw. 22jährigen Ehepaar in Streit geraten war. Die Ehefrau musste vom Ehemann davon abgehalten werden, schreiend und aggressiv auf die Beamten los zu gehen. Sie war kaum zu bändigen und zerschlug „im Eifer des Gefechtes“ eine Bierflasche, ehe sie Anstalten machte, körperlich gegen ihren eigenen Ehemann vorzugehen.

Aufgrund der unübersichtlichen Sachverhaltes und der aggressiven Stimmung aller Beteiligten führte die Polizei letztlich acht Streifenfahrzeuge auch aus umliegenden Polizeidienststellen heran, um der Situation „Herr“ zu werden.

Die Aggressoren, von denen einer in Richtung der Polizeibeamten trat, wurden alle zu Boden gebracht und mussten gefesselt werden. Gegen die Beamten „hagelte“ es daraufhin eine Palette von Beleidigungen der derbsten und übelsten Sorte.

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Das Ehepaar hatte, wie Alkotests zeigten, „knapp“ bzw. „gut“ jeweils 1,5 Promille im Blut. Der eingangs erwähnte „Blutende“, nahezu 3 Promille. Der Wohnungsinhaber, ein 34jähriger, hatte ca. 2 Promille „intus“. Er beteiligte sich an den Streitereien nicht, sondern schützte derweil den vier Monate alten Säugling des Ehepaares vor absichtlichen und oder unabsichtlichen Übergriffen durch die Streithähne.

Letztlich wurde ein Verletzter vor Ort medizinisch versorgt. Auch ein Polizeibeamter erlitt leichte Verletzungen. Das Ehepaar und der Säugling wurden in Gewahrsam genommen. Die Eltern durften die Nacht jeweils getrennt in einem Haftraum bei der Polizei verbringen, des Säuglings nahm sich das verständigte Jugendamt an und sorgte für einen sicheren Verbleib. Die verständigte Staatsanwaltschaft ordnete bei den Eheleuten jeweils eine Blutentnahme an.

Die Polizei leitete Verfahren wegen Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung ein, denn selbst im Polizeigewahrsam wurden die Genannten nicht müde, die Beamten fortwährend zu beleidigen.



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