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Alkoholisierter Biker ignoriert spätabends in Schlangenlinien fahrend eine Polizeistreife

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SCHWEINFURT – Am späten Samstagabend, kurz nach 23 Uhr, sollte in der Kornacherstraße ein Radfahrer kontrolliert werden. Er hatte eine rote Ampel missachtet und war einfach weitergefahren. Als der Streifenwagen neben ihn fuhr, nahm der Radler dies nicht einmal zur Kenntnis, das Rad wurde in Schlangenlinien weiterbewegt.

Erste Anhalteversuche und ein auf sich aufmerksam machen, gelangen der Streife ebenfalls nicht. Schließlich stürzte der Radfahrer von alleine. Hierbei wurde er nicht verletzt. Die Kontrolle des 58jährigen Bikers erbrachte bei einem freiwilligen Atemalkoholtest einen Wert von ca. 1,5 Promille. Eine Blutentnahme war die Folge, das Rad wurde vor Ort verschlossen abgestellt.

Fahrrad entwendet

SENNFELD – Ein vor dem Anwesen Friedhofstraße 21 auf der Straße abgestelltes Damenrad wechselte am Samstagabend zwischen 19 Uhr und 19:15 Uhr den Besitzer. Das braun-/kupferfarbene Rad hatte noch einen Wert von ca. 200 Euro. Wer kann Hinweise auf dessen Verbleib geben?

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Sachdienliche Hinweise erbittet die Polizei unter Tel. 09721/202-0.

Unfallflucht in Sulzheim

SULZHEIM – Am Freitag, den 04.06.2021, zwischen 10.25 h und 11.35 h, wurde der ordnungsgemäß in der Zehntstraße Höhe Hausnummer 9 am Fahrbahnrand geparkte schwarze Pkw VW Passat in einer Höhe von ca. 75 cm verkratzt. Der Unfallschaden an der linken Fahrzeugseite und am Stoßfänger beträgt ca. 4000,– Euro.

Wer Hinweise zum unbekannten Schadensverursacher geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizei in Gerolzhofen unter Tel. 09382/9400 in Verbindung zu setzten.

Kleinunfall in Gerolzhofen beim Abbiegen

GEROLZHOFEN – Am Freitag, den 04.06.2021, gegen 17.00 h befuhr die Fahrerin eines Pkw Fiat die Breslauer Straße und bog dort nach rechts in die Grabenstraße ab. Dabei touchierte sie eine Wegesperre. An der Wegesperre entstand kein Sachschaden. Der Pkw wurde an der rechten Fahrzeugseite verkratzt. Dadurch entstand am Pkw ein Schaden von ca. 750,– Euro.

Fahren ohne ausreichende Fahrerlaubnis in Gerolzhofen

GEROLZHOFEN – Am Samstagmittag wurde in der Berliner Straße ein Klein-Lkw Renault Boxer mit Anhänger kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass der Fahrer nur im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B war. Für das Führen des Gespannes wäre die Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich gewesen, da der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t hatte.

Nach der Kontrolle konnte der Beifahrer die Fahrt fortsetzten. Dieser war im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis.



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