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Bedrängt bis zum Treppensturz: Junger Zuchtbulle verletzt 78 Jahre alten Rentner in Oberschwarzach

OBERSCHWARZACH – Am späten Nachmittag des Freitags, 22.01., wurden die Einsatzkräfte zu einem Bauernhof nach Oberschwarzach gerufen. Dort wurde ein 78jähriger Ortsbewohner von einem jungen Zuchtbullen bei der Arbeit mit dem Tier so bedrängt, dass der Mann eine dreistufige Treppe hinunterfiel.

Durch den zum Teil heftigen Aufprall erlitt der Geschädigte mehrere Platzwunden, Abschürfungen sowie eine Gehirnerschütterung. Er wurde durch den Notarzt erstversorgt und zur weiteren Behandlung vom BRK in die Geomed-Klinik gebracht. Der Rentner arbeitete zuvor regelmäßig auf dem Hof. Derartige Vorfälle gab es bislang nicht.

Zwei Wildunfälle mit Reh

GEROLZHOFEN – Am Freitagmorgen befuhr ein Pkw-Fahrer die Staatsstraße 2274 zwischen Gerolzhofen und Frankenwinheim. Hierbei kollidierte er mit einem Reh. Das Reh verstarb noch am Unfallort. Der Pkw war durch den Aufprall nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Sachschaden am Fahrzeug ca. 3000 Euro.

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FRANKENWINHEIM – Am Samstag befuhr gegen 18:00 Uhr ein 70jähriger Pkw-Fahrer die Kreisstraße von Schallfeld in Richtung Frankenwinheim, als ihm ein Reh vor das Fahrzeug lief. Das Reh überlebte auch hier den Unfall nicht. Der Schaden am Pkw beträgt nach ersten Schätzungen ca. 3000 Euro.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

GEROLZHOFEN – In der Martin-Luther-Straße wurde ein am Straßenrand geparkter Mercedes-Benz angefahren. Der Täter blieb offenbar mit seinem Fahrzeug am linken Außenspiegel des Geschädigten hängen und fuhr im Anschluss einfach weiter.

Durch den Unfall wurde der Außenspiegel sowie das Spiegelglas beschädigt. Schaden bislang ca. 300 Euro.

Als Tatzeitraum konnte der 22.01.21, 18:30 Uhr bis 23.01.21, 08:30 Uhr eingegrenzt werden. Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Gerolzhofen (Tel: 09382/9400).

Fahren ohne Fahrerlaubnis

GEROLZHOFEN – Am Samstag Mittag wurde ein Verkehrsteilnehmer in der Alitzheimer Straße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Der 43jährige Pkw-Fahrer gab gegenüber den Beamten an, seinen Führerschein zu Hause vergessen zu haben. Diesen hätte er zuvor in seinem Heimatland gemacht und auch bestanden.

Interne Recherchen ergaben jedoch, dass er überhaupt nicht im Besitz einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis ist. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Nach Vorhalt und Belehrung wurde der Verstoß eingeräumt. Ihn erwartet jetzt eine Anzeige.



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