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Beschleunigtes Strafverfahren in zwei Fällen: Ladendiebe werden zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt und Haftbefehl erlassen

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SCHWEINFURT – Nur einen Tag nach der Tat sind zwei Ladendiebe in Schweinfurt in dieser Woche zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Gegen einen weiteren Ladendieb erließ ein Richter Haftbefehl. Die Beschuldigten hatten Kleidung, Elektronikartikel und Zigaretten gestohlen. Um eine Alarmauslösung zu verhindern, verwendeten zwei Tatverdächtige eine präparierte Tasche.

Als der 19-jährige Algerier am Dienstagnachmittag ein Bekleidungsgeschäft in der Gunnar-Wester-Straße verlassen wollte, löste der Alarm der Diebstahlsicherung aus. Einer Verkäuferin, die ihn aufhielt, zeigte er ein unter der Jacke verstecktes T-Shirt. Ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes förderte noch eine Hose und eine Jacke, die er unter den jeweiligen Kleidungsstücken trug, zutage. Der Tatverdächtige hatte Waren im Wert von rund 65 Euro entwendet. Außerdem konnten weitere Kleidungsstücke im Wert von rund 43 Euro sichergestellt werden, die der 19-Jährige wohl aus einem anderen Bekleidungsgeschäft gestohlen hatte. Er verblieb auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt über Nacht in Polizeigewahrsam und wurde am Mittwoch einem Richter beim Amtsgericht Schweinfurt vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl zur Sicherung der Hauptverhandlung. Anschließend kam der junge Mann in eine Justizvollzugsanstalt.

Ähnlich schnell lief das beschleunigte Verfahren für zwei Täter georgischer Herkunft ab. Sie wurden am Dienstagabend festgenommen, nachdem sie versucht hatten, in einem Supermarkt in der Hauptbahnhofstraße Elektronikartikel und Zigaretten zu stehlen. Die hinzugerufenen Schweinfurter Beamten konnten in einer speziell präparierten Tasche Waren im Gesamtwert von ca. 345 Euro sicherstellen. Die 37 und 35 Jahre alten Männer verblieben auf Anordnung der Staatsanwaltschaft im polizeilichen Gewahrsam. Am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht Schweinfurt die Männer wegen des Diebstahls zu einer Freiheitsstrafevon sechs Monaten auf Bewährung.



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