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Besser nicht reagieren: Die Verbraucherzentrale warnt vor Rückruf-SMS einer Anwaltskanzlei

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SCHWEINFURT – Aktuell melden sich verunsicherte Verbraucher bei der Schweinfurter Verbraucherzentrale wegen der Rückruf-SMS einer Kanzlei. Sie werden aufgefordert, in einer Rechtsangelegenheit unter der angegebenen Festnetznummer zurückzurufen.

„Die SMS kann einer Kanzlei zugeordnet werden, die hauptsächlich im Inkassowesen tätig ist“, sagt Stefanie Gold von der Verbraucherzentrale in Schweinfurt. Dennoch rät die Verbraucherberaterin, sich von einer solchen Nachricht nicht unter Druck setzen zu lassen: „Von einem Rückruf raten wir ab. Denn hierbei kann versucht werden, an aktuelle Daten des Verbrauchers wie Anschrift, Geburtsdatum und Kontodaten zu gelangen.“ Eine Pflicht zur Bekanntgabe dieser Daten besteht nicht.

Seriöse Inkasso-Unternehmen machen ihre Ansprüche schriftlich geltend. „Dabei muss sowohl der Name oder die Firma des Auftraggebers als auch der Grund für die Forderung benannt werden“, so Stefanie Gold. Nur dann können Verbraucher die Zahlungsaufforderung genau prüfen und ungerechtfertigten Ansprüchen gegebenenfalls widersprechen.

In diesem Zusammenhang warnt die Verbraucherzentrale auch vor falschen E-Mails und SMS von angeblichen Inkassounternehmen. Diese sind ebenfalls vermehrt im Umlauf. Zu erkennen ist solches Fake-Inkasso oft an fehlenden oder nicht übereinstimmenden Angaben im Schreiben oder an einer ausländischen Bankverbindung.

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Wer Fragen zu Inkassoforderungen hat, kann sich an die Schweinfurter Beratungsstelle in der Judengasse 10 wenden. Informationen zu den Öffnungszeiten und dem Beratungsangebot sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.



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