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Blut im Alkohol: 1,7 versus 3,4 Promille – das führt unweigerlich zu Komplikationen

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SCHWEINFURT – Alkohol in rauen Mengen war am Donnerstagabend bei einer Auseinandersetzung zweier Trunkenbolde am Roßmarkt im Spiel. Deshalb endete für einen der beiden die Nacht im Krankenhaus.

Gegen 20.15 Uhr wurde die Polizei zum Tatort gerufen, nachdem dort eine blutende Person mitgeteilt worden ist.

Nach bisherigen Erkenntnissen gerieten die beiden Männer, 63 und 51 Jahre alt, wegen Nichtigkeiten aneinander. Aus einem Wortgefecht entwickelte sich ein Hin- und Hergeschubse, was schließlich in eine kleine Keilerei mündete. Das Ende vom Lied war dann, dass sich der Jüngere dadurch eine Platzwunde am Hinterkopf zuzog. Der Rettungsdienst nahm ihn deshalb mit ins Krankenhaus, wo er über Nacht bleiben musste.

Die beiden derzeit berufslosen Kontrahenten hatten laut einem Test 1,7 beziehungsweise 3,4 Promille Alkohol im Blut. Wobei man bei Letzterem eher von Blut im Alkohol sprechen müsste.

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Auf rund 6500 Euro wird der Schaden bei einem Verkehrsunfall taxiert, welcher sich am Donnerstagnachmittag in der Reichelshofer Straße in Sennfeld zugetragen hat. Bei der späteren Unfallaufnahme wird eine deutliche Alkoholbeeinflussung bei der Verursacherin festgestellt. Der Handalkomattest ergab einen Wert von 1,64 Promille.

Jetzt wird wegen Straßenverkehrsgefährdung gegen die Beschuldigte ermittelt.

Kurz nach 17 Uhr fuhr eine Endvierzigerin mit ihrem Renault Megane in ortsauswärtiger Richtung. Dabei kollidiert sie mit einem ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand abgestellten landwirtschaftlichen Anhänger. Der wird durch den Anprall noch gegen den Metallzaun eines Hofes gedrückt.

Nachdem sich die Autofahrerin mit dem Unfallbeteiligten unterhalten und ihre Personalien ausgetauscht hat, verlässt sie zu Fuß die Unfallstelle, ohne auf die Polizei zu warten. Da ihr Verhalten unüblich war, wird kurz darauf ihre Wohnanschrift angefahren. Dabei wird festgestellt, dass die Beschuldigte deutlichst unter Alkoholbeeinflussung stand.

Weil sie darauf angesprochen sofort einen Nachtrunk ins Spiel brachte, werden später in der Schweinfurter Polizeiwache zwei Blutentnahmen, zeitlich versetzt voneinander, vorgenommen. Dadurch können bei der folgenden Blutuntersuchung ihre Angaben gerichtsverwertbar bestätigt beziehungsweise widerlegt werden.

Zur Vorbereitung der Einziehung wird noch ihr Führerschein beschlagnahmt. Er geht nun mit einer vorläufigen Unfallanzeige sofort an die Staatsanwaltschaft.



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