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Corona-Verstöße: Wenn ein Friseur arbeitet und ein 36-Jähriger mit über 2,5 Promille und ohne Mund-Nase-Bedeckung Straßenbahn fährt

UNTERFRANKEN – Am Mittwoch stehen wir bei Tag 40 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.

In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Dienstags wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgte stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in einzelnen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich

· im Bereich Mainfranken auf ca. 5 Fälle,

· im Bereich Main-Rhön auf ca. 25 Fälle,

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· am Bayerischen Untermain auf ca. 10 Fälle.

Besondere Vorkommnisse

Am Dienstagvormittag beanstandete ein Straßenbahnfahrer in der Sanderstraße in Würzburg einen alkoholisierten 36-Jährigen, der die Bahn ohne Mund-Nase-Bedeckung betrat. Der aus Würzburg stammende Fahrgast, bei dem ein Atemalkoholtest einen Wert von über 2,5 Promille ergab, reagierte darauf aggressiv und beschädigte eine Plastikverkleidung in der Straßenbahn. Es folgte ein Handgemenge, wobei der 58-jährige Fahrer leicht an der Hand verletzt wurde. Die Polizei nahm den uneinsichtigen 36-Jährigen in Gewahrsam. Gegen ihn wird nun wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und eines Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz ermittelt.

Im Landkreis Miltenberg ging die Polizei am Dienstagvormittag einem Hinweis nach, wonach in einem Friseursalon einer Kundin die Haare geschnitten wurden. Eine Streifenbesatzung konnte in dem Laden neben dem Friseur tatsächlich auch eine Kundin antreffen, die mit nassen Haaren auf einem Stuhl saß. Ein Verfahren wegen eines Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz wurde eingeleitet und der Sachverhalt wird zur Entscheidung dem Landratsamt vorgelegt.

Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

Rechtsverordnung:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/205/baymbl-2020-205.pdf

Bußgeldkatalog:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/223/baymbl-2020-223.pdf

Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:

Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund!
WIR SIND FÜR SIE DA!



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