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Coronavirus: Im Landkreis Würzburg feierten mehrere Jugendliche in einem Garten, Friseurleistungen im Keller zweier Privathäuser

UNTERFRANKEN – Am Samstag stehen wir bei Tag 36 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.

In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Freitags wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgte stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in einzelnen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich

· im Bereich Mainfranken auf ca. 15 Fälle,

· im Bereich Main-Rhön auf ca. 35 Fälle,

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· am Bayerischen Untermain auf 20 Fälle.

Besondere Vorkommnisse

In einem Gartengrundstück bei Eibelstadt im Landkreis Würzburg feierten am Freitagabend mehrere Jugendliche in einem Garten oberhalb der Weinberge. Besorgte Anwohner hatten wegen Feuerschein die Polizei verständigt. Letztlich traf die Polizei noch vier Jugendliche vor Ort an. Diese hatten mit Shisha, Alkohol und Lagerfeuer gefeiert.

In Elsenfeld und Mömlingen im Landkreis Miltenberg ging die Polizei am Freitag zwei Hinweisen nach, nach denen Friseurleistungen im Keller zweier Privathäuser angeboten würden. In beiden Fällen konnten die Beamten Personen antreffen, die gerade frisiert wurden. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.

Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

Rechtsverordnung:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/205/baymbl-2020-205.pdf

Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:

Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund!
WIR SIND FÜR SIE DA!



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