NA OHNE Kategoriezuordnung

Die Zerschlagung des Lebenswerks als Grundauslöser: Warum ein Schweinfurter Geschäftsmann immer wieder vor Gericht landet

SCHWEINFURT – Die ganze Geschichte ist bitter für jemanden, der weiß, wie es manchmal mit Recht und Gerechtigkeit bestellt ist und es sich zu oft verhält mit dem Vergleich von Gerichten und dem Zustand auf hoher See: Hier wie da kann keiner erahnen, was einen erwartet. 

Es geht um einen früheren Geschäftsmann aus Schweinfurt, wohnhaft im Landkreis, mittlerweile über 70 Jahre alt. Knapp 20 Jahre ist es her, als der erfolgreiche Diplom-Kaufmann als Autohändler ein großes Autohaus im Schweinfurter Maintal eröffnete. Zusammen mit einem Partner. Wenige Jahre später trennt man sich, danach geht es beruflich abwärts mit dem 1948 geborenen Angeklagten. Der verarbeitet ein paar Jahre später das Erlebte mit einem Buch, muss sich danach schon verantworten dafür, weil die in der Geschichte auftauchende Personen ihn verklagen. Zumindest einer davon.

Vier Einträge im Bundeszentralregister hat der Angeklagte inzwischen. Falsche Verdächtigung, üble Nachrede – solche Sachen. Weil aus seiner Sicht einiges, irgendwie alles schief lief nach seinem Aus bei dem BMW-Autohaus. Die Story ist komplex, wenn man sie kennt, dann ist jeder Vorwurf, den der nun Angeklagte erhebt, irgendwie nachvollziehbar. Im Gesamten führt es dazu, dass er heute von einer kleinen und von Sozialhilfe aufgebesserten Rente leben muss. Früher ging es um Millionen.

Die Geschichte hier aufgeschrieben zusammenzufassen, das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Fakt ist, dass sich viele Freunde, auch Teile der Familie im Lauf der Jahre vom Angeklagten abwendeten. Und dass er besessen davon ist, die Wahrheit, und sei es nur die Wahrheit aus seiner Sicht, Gott und der Welt mitzuteilen.

Muster
Hotel
Gaspreis

Im aktuellen Fall, der so aktuell gar nicht ist, weil er seinen Ursprung im Oktober 2019 fand, geht es um einen Brief, den er an eine inzwischen über 80 Jahre alte Zeugin schrieb, die er vor einem Rechtsanwalt warnte, der in dem ganzen Konstrukt nicht nur seinen einstigen Autohaus-Partner vertrat. „Mandanten-Verrat“ warf er ihm in den Schreiben vor. Und dass der Anwalt ein Gutachten von damals fälschte, als es um die Abwicklung der Trennung ging. Von zu geringen Flächen (und damit Mieten) des Autohauses (das ihm gehörte, der Ex-Partner aber weiter führte) ist die Rede. Weil Gelder ausblieben rutschte der Angeklagte in die Insolvenz. Die Geschichte ist – wie gesagt – zu komplex, um sie selbst im Internet komplett erzählen zu können.

Jedenfalls landete besagter Brief bei dem Anwalt, der Anzeige erstattete. Deshalb ging es am Donnerstagmittag um Verleumdung. Mit einem menschlichen Staatsanwalt, einem zuhörenden Richter. Und mit einer Einlassung des Angeklagten, der am liebsten seine gesamte Lebensgeschichte ab dem BMW-Autohaus in Schweinfurt bis heute erzählt hätte und der das auch immer wieder tat. Oder zumindest versuchte. „Ich will nicht die Hintergründe hören. Das Gutachten spielt in diesem Verfahren keine Rolle, auch wenn das für Sie das Wichtigste sein mag“, sprach der Richter  – und brachte damit das zum Ausdruck, was alle Menschen, die in ähnlicher Sache schon mal mit dem Gericht zu tun hatten, zur Verzweiflung bringt: Die richtige, die ganz große Wahrheit interessiert keinen Menschen. Dazu müsste man zu viele Akten bewegen, zu viele Stunden, gar Tage an Arbeit investieren. Dann lieber den Job auf das Nötigste beschränken.

Und das bedeutete an diesem Donnerstag: Hat der Angeklagte etwas behauptet, was nichts stimmt? Ja, sagte natürlich der beschuldigte Rechtsanwalt als Zeuge, der locker mal zusätzlich sagen durfte: „Er meldet sich alle Jahre mal, wenn seine Medikamente nicht mehr wirken!“ Eine absolut krasse Verleumdung des Angeklagten, sogar in der Öffentlichkeit getätigt (im Gegensatz zum Brief…), natürlich ungestraft. Der Anwalt durfte bei seiner Anzeige sogar schreiben: „Ich weiß nicht, ob er Zugang zu Waffen hat!“ – und damit den Angeklagten hinstellen, als ober er vielleicht irgendwann Gott und die Welt – oder zumindest halb Schweinfurt – niederschießen möchte. Auch das ohne Folgen.

Und er durfte auch dafür sorgen, dass ein Sachverständiger im Gerichtssaal saß, der über die Schuldfähigkeit des Angeklagten zu entscheiden hatte. Schuldunfähig wäre er sicher freigesprochen worden, dann aber wohl sicher in der Klapse gelandet. Vielleicht ein angestrebtes Ziel. So sprach der Gutachter davon, dass der Angeklagte sehr wohl vorsätzlich gehandelt hätte. Und absolut zurechnungsfähig sei. Auch wenn er wohl ein Narzisst sei, also stark auf sich bezogen. Und dass aus seiner Situation auch ein Wahn entstehen könne.

Die Folge: Kein Freispruch, aber eine Freiheitsstrafe von acht Monaten (!), immerhin auf Bewährung. Von 500 Euro, die er monatlich zur Verfügung hat, muss er 400 als Bewährungsauflage zahlen. Und er trägt die Kosten des Verfahrens. Sein Anwalt Michael Flood aus Wunsiedel hatte auf Freispruch plädiert und sprach von einer „Irrtumsproblematik“. Also dass sein Mandant einfach schon immer davon ausgeht, dass auf der Gegenseite ganz viele Menschen sein Unwohl und ihn zum Schweigen bringen wollen.

„Die Zerschlagung des Lebenswerks als Grundauslöser“, sah der Richter als Antrieb für das ständige Aufmucken des Angeklagten. Und sprach von einem „Kampf gegen die Windmühlen“, was die Suche nach Gerechtigkeit betrifft. „Ob Unrecht oder nicht: Das können sie nicht rückgängig machen“, weiß der Richter. Der vorher zu genau hörte, wie das Gutachten, das vor vielen Jahren wohl das komplette Dilemma auslöste, laut Verteidiger mutmaßlich oder wenigstens vielleicht ein absoluter Skandal gewesen sein muss, mindestens aber handwerklich falsch. Die Sachverständige von damals, inzwischen 63 Jahre alt, hat alle ihre Unterlagen von damals vernichtet….

Eine Psychotherapie empfahl man dem Angeklagten („mal mit jemandem reden!“), damit er damit umgehen kann, dass er auch gesellschaftlich geächtet wird. Wahnhafte Störungen habe er nicht. Aber er sucht seit Jahren nach seinem Recht – und begeht damit Straftaten. Sein Brief, um den es ging, sei laut Staatsanwalt „eine einzige Diffamierung, und das war so gewollt!“. Besagter Rechtsanwalt als Adressat hatte als Zeuge alle Vorgänge der letzten fast 20 Jahre noch zu genau im Gedächtnis und behauptete, der Angeklagte würde so handeln, wie er es tut, weil er glaubt, „dunkle Mächte hätten ihn um sein Vermögen gebracht“.

„Ich will nicht die Hintergründe hören“, betonte der Richter immer wieder, als der Angeklagte versuchte, seine Geschichte zu erklären. Zumindest scheiterte am Donnerstag der Versuch, ihn auf Dauer in einer Forensischen Psychiatrie einzusperren.



Powered by 2fly4 Entertainment
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!

Pixel ALLE Seiten