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Drei Fahrer unter Drogeneinfluss an einem Tag „erwischt“ – einer hatte zusätzlich auch keine Fahrerlaubnis dabei

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GELDERSHEIM – Am gestrigen Sonntagmittag überprüfte eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt Werneck den 27-jährigen Fahrer eines Pkw Mazda aus dem Raum Main-Spessart auf der Autobahn A71 auf dessen Fahrtauglichkeit. Hierbei konnten die Beamten drogentypische Auffälligkeiten feststellen.

Nachdem auch ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest ein positives Ergebnis anzeigte, musste der 27-jährige die Kollegen zur Dienststelle begleiten, wo die obligatorische Blutentnahme durchgeführt wurde. Gegen den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahren unter Drogeneinfluss eingeleitet.

Er muss nun mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 500,- €, einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten in der „Verkehrssünderkartei“ rechnen.

Ebenfalls am gestrigen Sonntag, gegen Mitternacht, kontrollierte dieselbe Streife einen 40-jährigen Seat-Fahrer aus dem Raum Bad Kissingen. Auch bei diesem stellten die Beamten Anzeichen für vorangegangenen Drogenkonsum fest. Da zudem der freiwillig durchgeführte Drogenschnelltest ebenfalls ein positives Ergebnis anzeigte, wurde auch bei dem 40-jährigen eine Blutentnahme durchgeführt.

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Auch er muss nun mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 500,- €, einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten in der „Verkehrssünderkartei“ rechnen.

HAUSEN BEI WÜRZBURG – Auch am gestrigen Sonntag, kurz nach 23 Uhr, fiel einer zivilen Fahndungsstreife der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck auf der A 7 ein Pkw Fiat aus dem Raum Ulm auf. Auch hier hatten die Kollegen wieder das richtige „Näschen“. Der 20-jährige Fahrer zeigte nämlich ebenfalls drogentypische Auffälligkeiten. Ein positiver, freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest untermauerte den Verdacht auf vorangegangenen Drogenkonsum.

Zudem wurde bei ihm noch eine geringe Menge Marihuana aufgefunden und durch die Kollegen beschlagnahmt. Als ob das nicht schon genug wäre, konnte der 20-jährige auch keine gültige Fahrerlaubnis nachweisen. Auch er musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Es wurden Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, sowie Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel eingeleitet



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