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Drei große Strafverfahren vor dem Landgericht: Es geht um sexuellen Missbrauch, 4 Kilo Marihuana und die versuchte Sprengung der VR-Bankfiliale in Grafenrheinfeld

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SCHWEINFURT – In der kommenden 25. Kalenderwoche beginnen vor der 1. Großen Straf-/Jugendkammer des Landgerichts Schweinfurt drei neue erstinstanzliche Strafverfahren, die allesamt vor großes Medieninteresse sorgen dürften.

Das erste ist das Strafverfahren gegen Mohammed B. vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Schweinfurt ab Montag, den 15.06.2020, 08.30 Uhr (Fortsetzungstermine: 24.06., 29.06., 01.07. und 06.07.2020). Es geht um den sexuellen Missbrauch von Kindern.

Dem 1978 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, seine 2006 geborene Tochter im Zeitraum 2012 bis 2015 zweimal körperlich mittels eines Aschenbechers und eines Gürtels verletzt und an ihr im Zeitraum 09/2013 bis 02/2018 in 20 Fällen in der elterlichen Wohnung sexuelle Handlungen unterschiedlicher Intensität vorgenommen zu haben.

Zweitens das Strafverfahren gegen Romyo Y. vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts ab Mittwoch, den 17.06.2020, 08.30 Uhr (Fortsetzungstermin: 18.06.2020). Hier geht es um den Handel mit Betäubungsmittel.

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Dem 1979 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, in den Jahren 2018 und 2019 bis zu seiner Festnahme Handel mit Betäubungsmitteln betrieben zu haben, in dessen Rahmen er am 26.09.2019 knapp 4 kg Marihuana für einen Dritten beschaffen wollte, wobei es aufgrund des Zugriffs der Polizeikräfte nicht mehr zur Übergabe gekommen war.

Und drittens das Strafverfahren gegen Adil A. vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts ab Freitag, den 19.06.2020, 10.00 Uhr (Fortsetzungstermine: 25.06. und 26.06.2020). Hier geht es um das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion.

Dem 1995 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, entsprechend eines vorgefassten Tatplanes mit mindestens zwei weiteren Mittätern im Februar 2019 in der VR-Bankfiliale in Grafenrheinfeld versucht zu haben, einen Geldautomaten zu sprengen, um sich von dem erbeuteten Geld einen erheblichen Beitrag zu ihrem Lebensunterhalt zu verschaffen, wobei die Umsetzung des Tatplanes in der Bankfiliale abgebrochen wurde, als ein akustischer Alarm ausgelöst worden war.



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