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Drogenauffälligkeit bei Verkehrskontrolle, Betäubungsmittelaufgriff und nicht genehmigte Substanz in der Geldbörse

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SCHWEINFURT – Zivilfahndern der Verkehrspolizei Schweinfurt-Werneck fiel am Freitag zur Mittagszeit im Stadtgebiet Schweinfurt ein Pkw mit Ausfuhrkennzeichen auf. Bei der Kontrolle des Pkw-Fahrers konnten drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden, weshalb eine Blutentnahme angeordnet wurde.

Der 30-jährige Pkw-Fahrer aus dem Landkreis Schweinfurt versuchte sich dieser Maßnahme zu entziehen und flüchtete zu Fuß in ein anliegendes Amtsgebäude. Dort konnte er durch die Polizeibeamten gestellt werden. Auch weitere Widerstandshandlungen des Mannes gegen die Einsatzkräfte konnten eine Festnahme nicht verhindern. Zu Verletzungen aller Beteiligten kam es nicht.

Bei der weiteren Sachverhaltsaufnahme konnte zudem Betäubungsmittel aufgefunden werden. Nach erfolgter Blutentnahme und Sicherstellung des Betäubungsmittels wurde der Mann von den polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmittel eingeleitet.

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Am Freitagvormittag hielten Beamte der Verkehrspolizei Schweinfurt-Werneck bei arnstein auf der BAB 7 einen Pkw aus dem Zulassungsbereich Offenburg an. Bei dem 31-jährigen Fahrer konnten durch die eingesetzten Beamten drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden. Dies hatte eine Blutentnahme in der Dienststelle zur Folge.

Der Fahrer muss nun mit einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und 500 Euro Bußgeld rechnen. Zudem wurde ihm bereits am Tattag die Weiterfahrt bis zur nachweislichen Fahrtüchtigkeit unterbunden.

Außerdem wurde bei dem Beifahrer, 37 Jahre, eine geringe Menge an Betäubungsmittel aufgefunden. Dieses wurde durch die Beamten sichergestellt. Gegen den Beifahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen einem Verstoß nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Diese Fahrt hat sich wohl für die Beiden nicht gelohnt!

Am Freitag wurden Beamte der Verkehrspolizei Schweinfurt-Werneck gegen 18:00 Uhr zu einem medizinischen Notfall beordert. Ein Fahrgast einer Fernbuslinie war auf der Fahrt von Frankfurt nach Bayreuth zunächst nicht mehr ansprechbar, weshalb der Busfahrer den Notruf betätigte. Bei der Aufnahme auf dem Parkplatz Spitzberg auf der BAB 70 in Höhe Sand am main konnte nach der medizinischen Versorgung in der Geldbörse des Patienten noch eine Tablette aufgefunden werden, die unter das Betäubungsmittelgesetz fällt.

Der 29-jährige Fahrgast musste nicht nur seine Fahrt abbrechen, um sich in einem nahegelegenen Krankenhaus behandeln zu lassen, sondern auch noch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen dem Besitz von Betäubungsmittel hinnehmen.

Der Besitz von Betäubungsmittel hat gem. dem Betäubungsmittelgesetz eine Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.



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