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Durch die Sucht in den Sumpf und in Freiheit keine Perspektive: 28 Jahre alter Lagerist muss nach nächtlicher Spritztour ins Gefängnis

SCHWEINFURT – Die beiden Angeklagten wirken wie echte Antipoden. Der eine schmächtig, schweigsam, in sich gekehrt; der andere ein Bär von einem Mann, seine wachen Augen verfolgen die Verhandlung aufmerksam – und zwei junge Polizeibeamten wiederum jede seiner Bewegungen.

Mehrere DNA-Spuren haben die beiden vielfach vorbestraften Männer miteinander in Verbindung gebracht. Beide sollen laut Anklage in der Nacht von Samstag auf Sonntag, am 08.09.2011 in eine Wohnung in Bad Königshofen eingedrungen sein, von den Schlafenden unbemerkt den Autoschlüssel gestohlen haben und das Auto nach einer Spritztour von über 500 km beschädigt in einem anderen Stadtteil nahe dem Tatort wieder abgestellt haben.

„Ich bin das schwarze Schaf der Polizei Bad Königshofen“, protestierte der muskulöse Mitangeklagte von Anfang an gegen seine Anklage. Weder sei er bei der Tat dabei gewesen, noch kenne er den Mitangeklagten. „Ich bin unschuldig“, betonte der 36-Jährige, der momentan in der JVA Schweinfurt einsitzt. Tatsächlich gelingt es ihm die Staatsanwaltschaft zu einer vorläufigen Einstellung seiner Anklage zu bewegen. Denn in der Beweisaufnahme gelingt es nicht, seine Blutspuren im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses, in dem er selber zusammen mit seinen Eltern wohnte, mit der Tat in Verbindung zu bringen.

Ganz anders die Situation beim anderen Mann. Der 28-jährige Lagerist will sich zwar nicht mehr an den Tattag – möglicherweise infolge Alkoholgenusses – erinnern, seine DNA wird aber sowohl auf dem Wohnungsschlüssel, wie auch an mehreren Stellen des gestohlenen PKWs, insbesondere am Lenkrad, nachgewiesen. Er wird wohl durch die unvorsichtigerweise offen gelassene Hintertür des Mehrfamilienhauses ins Innere und mit dem allzu nachlässig deponierten Zweitschlüssel in die Wohnung hineingelangt sein. Warum der Mann, der bereits unter Bewährung stand und keinen Führerschein besitzt, die Spritztour ins niedersächsische Versmold unternommen hat – das Ziel war den Navi-Daten zu entnehmen – blieb nebulös, wie auch die Umstände des dabei erfolgten Wildunfalls. Es verblieb ein Schaden von 2.300 € am Auto zurück.

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Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat ohne Bewährung, der Verteidiger bat wegen der Alkoholprobleme seines elffach vorbestraften Mandanten um Bewährung. „Sie haben kein leichtes Leben“, zeigte der Strafrichter Florian Töpper für den ledigen ungelernten Mann, der zeitweise in Heimen aufgewachsen ist, ein Herz. Sein Urteil aber dennoch hart: Zehn Monate Freiheitsstrafe, keine Bewährung.

Vor dem Hintergrund seiner massiven Vorstrafen und der laufenden Bewährung sei ihm nicht zuzutrauen, dass er sich selbst am eigenen Schopf aus dem Sumpf herausziehen könne, in den er sich durch seine Sucht hineinmanövriert habe, hieß es in der Urteilsbegründung. „Ganz tief drin in ihnen sitzt die Einsicht, dass der Alkohol bei ihnen die Quelle allen Übels ist“, vermutete Töpper. „In der Freiheit sehe ich für Sie aber keine Perspektive!“

Christopher Richter für inundumsw.de



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