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E-Scooterfahrer unter Drogeneinfluss und mit 2,52 Promille unterwegs

GOCHSHEIM – Ein E-Scooterfahrer wurde am Samstag, den 04.03.2023 gegen 22.20 Uhr aufgrund eines ungültigen Versicherungskennzeichens in der Friedhofstraße einer Kontrolle unterzogen. Hierbei konnten drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden.

Der Fahrer gab an, kurz vor der Kontrolle Marihuana konsumiert zu haben. Zudem ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von 2,52 Promille. Die Weiterfahrt wurde daraufhin unterbunden und eine Blutentnahme veranlasst.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals daraufhin, dass die Fahrzeugführer sogenannter E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr denselben Regelungen hinsichtlich Fahrtauglichkeit wie beim Führen eines Kraftfahrzeuges wie z.B. Pkw unterliegen.

Pedelec-Fahrer mit 1,64 Promille unterwegs

SCHWEINFURT – Am Montag, den 06.03.2023 gegen 00:20 Uhr wurde aufgrund der unsicheren Fahrweise in der Friedrich-Ebert-Straße ein Pedelec-Fahrer angehalten und kontrolliert. Hierbei wurde deutlicher Alkoholgeruch festgestellt. Der anschließend durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,62 Promille. Daraufhin wurde die Weiterfahrt unterbunden, das Pedelec verkehrssicher abgestellt und eine Blutentnahme beim Fahrer veranlasst. Nach Abschluss der Maßnahmen konnte der Pedelec-Fahrer die Dienststelle zu Fuß verlassen.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

SCHWEINFURT – Am Sonntag, den 05.03.2023 zwischen 01.00 Uhr und 05.00 Uhr wurde durch einen bislang unbekannten Verkehrsteilnehmer in der Walter-von-der-Vogelweide-Straße ein silberfarbener BMW angefahren. Dieser stand zur Unfallzeit im Bereich des Rondells in der Walter-von-der-Vogelweide-Straße am rechten Fahrbahnrand. Augenscheinlich fuhr der unbekannte Unfallverursacher den linken Außenspiegel ab und entfernte die beschädigten Teile. Bislang liegen keine Hinweise auf den Unfallverursacher vor. Der Schaden beläuft sich auf etwa 200 Euro.

Fahren unter Drogeneinfluss

SCHWEINFURT – Bei einer Verkehrskontrolle am Sonntag, den 05.03.2023 gegen 00:35 Uhr am Lindenbrunnenweg konnten bei der Fahrerin eines VW Polos drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden. Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv auf Amphetamin. Daraufhin wurde die Weiterfahrt unterbunden. Nach einer durchgeführten Blutentnahme konnte die Pkw-Fahrerin die Dienststelle wieder verlassen.

Sachbeschädigung an zwei Pkw – Schaden etwa 8000 Euro

SCHWEBHEIM – In der Nacht von Mittwoch, den 01.03.2023, 23.00 Uhr auf Donnerstag, den 02.03.2023, 01.40 Uhr verkratzte ein bislang unbekannter Täter an der Adresse Untere Heide zwei schwarze BMW. Es entstand insgesamt ein Schaden in Höhe von 8000 Euro. Hinweise auf den Täter liegen aktuell keine vor.

Ohne Fahrerlaubnis unterwegs

GOCHSHEIM – Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle am Sonntag, den 05.03.2023 gegen 23:20 Uhr in der Albrecht-Dürer-Straße konnte bei einem Audi-Fahrer festgestellt werden, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Daraufhin wurde die Weiterfahrt unterbunden und der Pkw verkehrssicher abgestellt. Der Fahrzeugschlüssel wurde gefahrenabwehrend sichergestellt.

Für alle ungeklärten Fälle bittet die Polizeiinspektion Schweinfurt unter der Rufnummer 09721/202-0 um sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung.

PKW verkratzt

KOLITZHEIM – Bisher unbekannter Täter zerkratzte über das Wochenende an einem grauen Renault die Fahrertüre sowie die hintere linke Türe. Das Fahrzeug stand zur Tatzeit in der Ahornstraße. Schaden ca. 1500 Euro. An der Tatörtlichkeit wurden u. a. vom Geschädigten vier Reißnägel aufgefunden, diese könnten als Tatwerkzeug in Frage kommen.

Wer hat verdächtige Wahrnehmungen gemacht und kann Hinweise geben? PI Gerolzhofen, Tel. (09382) 9400.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

WASSERLOSEN – Am Sonntagabend, gegen 20:00 Uhr, wurde ein 23- jähriger Pkw-Fahrer auf der A7 in Fahrtrichtung Füssen/Reutte von Beamten der VPI Schweinfurt-Werneck angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle zeigte der junge Mann zunächst wie aufgefordert seinen Führerschein vor. Allerdings stellte sich heraus, dass gegen ihn bereits seit 2019 eine dauerhafte Einziehung der Fahrerlaubnis vorlag und er den Führerschein der zuständigen Behörde hätte aushändigen müssen. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Führerschein sichergestellt. Dem Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Bild von Kristof Topolewski auf Pixabay



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