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Ein Jahr Haft für Untreue: Ein Kaufmann aus dem Landkreis renovierte die Wohnung der Ehefrau mit dem Geld der dementen Schwiegermutter

Schweinfurt – Ein sehr außergewöhnlicher Fall von Untreue in fünf Fällen beschäftigte die 2. Kleine Strafkammer des Landgerichtes Schweinfurt. Nach zehn Verhandlungstagen verkündete der vorsitzende Richter Konrad Döpfner nun über eine Stunde lang das Urteil: Ein Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, sind die Folgen für einen 59 Jahre alten Kaufmann aus dem Landkreis Schweinfurt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er mit dem Geld seiner dementen Schwiegermutter die Wohnung seiner Ehefrau renovieren ließ.

1976 bauten er und seine Gattin auf dem Grundstück der Schwiegereltern, das auf deren Tochter übertragen wurde, also auf seine Frau. Notariell wurde vereinbart, dass die älteren Leute dafür ein Wohnrecht im ersten Stock bekommen und bei Altersschwäche gepflegt werden. 2003 starb der Schwiegervater. im Zuge bekam der Angeklagte die Vollmacht über die Konten der heute 87 Jahre alten Schwiegermutter, bei der 2007 eine schwere Demenz diagnostiziert wurde.

2006 schon soll er das Wohneigentum über das Internet zum Verkauf angeboten haben. Das kam den anderen Kindern komisch vor. Wenig später beaufragte er einen Architekten, zahlte die rund 2600 Euro für ein Gutachten selbst um zu erfahren, dass es um die 97.000 Euro kosten würde, um die Wohnung behindertengerecht umzubauen. Renovierungsbedürftig soll sie zwar gewesen sein, aber eben auch Eigentum seiner Ehefrau. Trotzdem bezahlte der Angeklagte diverse Handwerker für ihre Tätigkeiten mit dem Geld der Schwiegermutter.

Weil die Verwandtschaft hellhörig wurde, kam ein beauftragter Rechtsanwalt als „Kontrollbetreuer“ für die Senioren ins Spiel, der Unregelmäßigkeiten auf dem Konto bemerkte. Im Herbst 2008 gab es ein Treffen in großer Runde, in dem die Verwandtschaft und der Beistand den Angeklagten aufforderten, weitere Baumaßnahmen zu unterlassen. Im November bekam er das auch schriftlich. Trotzdem überwies er vom Konto der Schwiegermutter schnell noch knapp über 3000 Euro an seine eigene Firma für diverse Arbeiten in der Wohnung, weitere rund 10.000 Euro an eine tätige Schreinerei und nochmals jeweils einen kleineren Geldbetrag an seine Firma sowie eine weitere Schreinerei. Umgebaut wurde letztlich nicht behindertengerecht und lediglich zur Steigerung des Wertes, wovon nicht die Senioren, sondern nur die Eigentümerin profitiert hätte.

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Als „größten und schlimmsten Griff in die Kasse“ bezeichnete der Richter aber die rund 20.000 Euro, die er sich von ihrem Girokonto neun Tage nach dem Erhalt des Verbotsschreibens genehmigte. Damit verrechnete der 59-Jährige unter anderem die ausgelegte Zahlung für das Gutachten. Richter Döpfner sprach vom Interessengegensatz. Einerseits verringerte sich damit das Vermögen der Schwiegermutter, andererseits investierte er in die Wohnung seiner Ehefrau, die an sich selbst diese Maßnahmen hätte bezahlen müssen. Ein Missbrauch der Konto-Vollmacht seinerseits, die Ende Januar 2009 schließlich widerrufen wurde. Der neue Bevollmächtigte, ein Rechtsanwalt, stellte Strafantrag.

Der bislang nicht vorbestrafte Kaufmann räumte den Sachverhalt zwar ein, glaubte aber, zum Wohle der Geschädigten gehandelt zu haben. Selbst sein damaliger Rechtsanwalt hätte ihn nicht aufgeklärt, dass er unrecht handle. Einige noch nicht ausgeführte Dienstleistungen zahlte der Angeklagte im Voraus, diese Gelder flossen wieder zurück auf das Konto der Schwiegermutter. Die wird nun auswärts betreut, die Wohnung ist vermietet, die Einnahmen kommen der alten Frau zugute.

Für die Entnahme der kleineren Geldsummen sah das Gericht vier Geldstrafen als ausreichend an. Fall fünf, „als bei ihnen alle Lampen hätten leuchten müssen“, war für das Gericht weitaus gravierender, schlug alleine mit neun Monaten Freiheitsstrafe ins Gewicht. Weil der 59-Jährige zuvor eindeutig gewarnt wurde. Um knapp über 30.000 veruntreute Euro ging es insgesamt. Mit zwölf Monaten Haft als Konsequenz. Ein Jahr und sechs Monate forderte gar Staatsanwältin Vogt – ohne Bewährung. Im Juni 2011 entschied schon das Amtsgericht Schweinfurt: Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Staatsanwaltschaft und der Angeklagte gingen in die Berufung. Neu nun beim Urteil war nur eine unterschiedliche Würdigung einzelner Fälle, nicht das Ergebnis.



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