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Das Versäumnis eines Staatsanwaltes: Warum ein einschlägig vorbestrafter Mann weiterhin auch ein freier Mann ist

SCHWEINFURT – „D´oh!“, das sagt Homer Simpson, die quietschgelbe US-Comicfigur, wenn ihm wieder was daneben geht. Das oder ähnliches dürfte auch der Staatsanwalt letzten Montag gedacht haben, als wegen seines Lapsus der Prozess vor dem Strafrichter platzte und der einschlägig vorbestrafte Mann aus Bobfingen – zumindest vorläufig – wieder als freier Mann aus dem Gerichtssaal spazierte.

Was war geschehen? Der Staatsanwalt hatte einen veralteten Bundeszentralregisterauszug in seiner Handakte und wusste daher nicht, dass der vielfach vorbestrafte Mann aus Bobfingen auf Grund eines Gerichtsurteils Anfang dieses Jahres unter Bewährung stand. Die Strafe in diesem Urteil (Fahren ohne Fahrerlaubnis) war auch so deutlich, dass der gelernte Kfz-Mechaniker damit rechnen muss, bei der nächsten Verurteilung eine  efängnisstrafe antreten zu müssen. Einem Angeklagten muss in so einer Situation ein Pflichtverteidiger bestellt werden, was in der nächsten Verhandlung nachgeholt werden wird.

Was dem Angeklagten in diesem Prozess vorgeworfen wurde, war eigentlich nichts in der Gerichtspraxis Außergewöhnliches: Am 12.03.2012 wurde dem ledigen Rentner bei einer Verkehrskontrolle nahe Werneck der tschechische Führerschein weggenommen, weil er – wie so oft bei  Führerscheinen dieser Herkunft – unerlaubterweise einen deutschen Wohnsitz eingetragen hatte. Der einstmals Kokain konsumierende Mann wusste, dass eine deutsche Fahrerlaubnisbehörde ihm kaum einen neuen Führerschein geben würde, also machte er auf Vermittlung eines Gastronoms aus Aalen und gegen Zahlung von 4.000 € seinen Führerschein im tschechischen Pilsen. Ein klassischer Fall von Führerscheintourismus, der den Betroffenen regelmäßig eine Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einbringt.

Ungewöhnlich war hingegen die Dauer der Verlesung des BZR-Auszugs des Angeklagten, die 20 (!) Vorverurteilungen aufwies und einem Gang einmal quer durch das Strafgesetzbuch glich von „B“, wie Betrug und BtMG über „D“, wie Diebstahl bis hin zu versuchten Totschlag. „Ich würde auch nicht sagen, dass sie ein vom Schicksal getroffenes Kind sind!“, entfuhr es dem Strafrichter unwirsch.

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Bald wird – davon ist nach bisherigem Prozessverlauf auszugehen – zur langen Liste seiner Vorstrafen eine weitere hinzukommen und dem Mann wohl einen weiteren Gefängnisaufenthalt bescheren.

Christopher Richter für inundumsw.de



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