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Ermittlungserfolg nach erpresserischen E-Mails mit sexuellem Hintergrund

BAYERN – Seit mehreren Monaten sind erpresserische Spam-Mails mit der Drohung, intime Filmaufnahmen zu veröffentlichen, im Umlauf. ZCB und BLKA ist nun die Ermittlung eines Tatverdächtigen gelungen.

Im vergangenen Jahr häuften sich die Fälle ganz spezieller Spam-E-Mails. In diesen Nachrichten wurde dem Empfänger vorgespiegelt, dass sein Computer mit einer Schadsoftware infiziert sei, die unbemerkt Videoaufnahmen über die Web-Cam anfertigt. Die Täter behaupteten in den meisten Fällen weiter, auf diese Art und Weise Filmaufnahmen des Computernutzers beim Besuch von pornographischen Webseiten be-ziehungsweise bei sexuellen Handlungen erstellt zu haben.

Diese würden sie im sozialen Umfeld des Betroffenen (Soziale Medien, Familien- und Freundeskreis) verbreiten, sollte dieser kein „Schweigegeld“ an den Täter bezahlen. Die Geldzahlung wurde in den meisten Fällen in Form der digitalen Kryptowährung Bitcoin gefordert. Tatsächliche Sorgen mussten sich die Empfänger der E-Mails nicht machen: Bislang wurde kein einziger Fall bekannt, in dem es tatsächlich zu einer Infektion des Rechners mit Schadsoftware gekommen war. Mittlerweile ist klar, dass unabhängig voneinander mehrere Täter und Tätergruppierungen entsprechende Spam-Kampagnen gestartet hatten.

Die Gesamtzahl der in Bayern angezeigten Straftaten mit diesem Modus Operandi liegt derzeit bei knapp 3.200 Fällen. Die Ermittlungen wurden für alle bayerischen Fälle von der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern und dem Bayerischen Landeskriminalamt geführt. Ebenfalls in die Ermittlungen eingebunden waren die regionalen Polizeidienststellen.

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Durch umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen gelang es, einen 17-jährigen Deutschen aus Bremen als Tatverdächtigen zu ermitteln. Bereits im November 2018 durchsuchten eine Staatsanwältin der Zentralstelle Cybercrime Bayern und Beamte des Bayerischen Landes-kriminalamtes mit Unterstützung des Landeskriminalamtes Bremen das Zimmer des Jugend-lichen in seinem Elternhaus in der Hansestadt. Im Rahmen der Durchsuchung konnte zahlreiches EDV-Equipment aufgefunden und sichergestellt werden. Die Auswertung dauert derzeit noch an. Der 17-Jährige, der bei seiner Vernehmung keinerlei Angaben zum Tatvor-wurf machte, wurde nach Abschluss der Maßnahmen an seine Eltern übergeben. Aus ermittlungstaktischen Gründen kann der Ermittlungserfolg erst jetzt öffentlich gemacht werden.

Dem Jugendlichen werden zum aktuellen Stand des Verfahrens knapp 150 dieser versuchten Erpressungshandlungen zur Last gelegt. Bereits im Rahmen der Durchsuchung hat sich zudem der Verdacht zahlreicher betrügerischer Anmietungen von Internetservern ergeben, die neben diversen weiteren Straftaten auch zum Versand der erpresserischen E-Mails missbraucht worden sein sollen. Hier entstand bei 148 Serveranmietungen mindestens ein Schaden von ca. 70.000 €, da regelmäßig falsche oder fremde Zahlungsinformationen hinterlegt waren.

Das Ermittlungsverfahren wirft ein Schlaglicht auf die Schattenseiten des Internets. In der so genannten Underground-Economy und den dortigen illegalen Online-Marktplätzen werden technisches Know-how, kriminelle Dienstleistungen und riesige Datensätze personenbezogener Daten gehandelt, die auch zur Begehung solcher Straftaten genutzt werden können. Es konnte unter anderem ein Internetserver beschlagnahmt werden, auf welchem erpresse-rische E-Mails und Phishing-Nachrichten zu Online-Shops und Finanzinstituten im Baukastenprinzip vorbereitet waren. Diese hätten mit wenigen Mausklicks automatisiert an mehrere zehntausend Internetnutzer versendet werden können.

Trotz der intensiv genutzten Methoden der Verschleierung und Anonymisierung ist es den Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamtes und der Zentralstelle Cybercrime Bayern gelungen, die Spur nach Bremen zu finden. Die erfolgreichen Ermittlungen beweisen, dass sich niemand darauf verlassen kann, sein kriminelles Handeln dauerhaft in der Anonymität des Netzes verbergen zu können.

Weitergehende Informationen zum Ermittlungsverfahren, insbesondere zur Person des ju-gendlichen Beschuldigten, können zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.

Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei oder des Bun-deskriminalamts und mit internationalen Partnern z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Be-reich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig: Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z. B. durch professionelle sog. Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen und Kinderpornographie im Darknet. Seit dem 1. August 2018 ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem für herausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig. Derzeit sind 14 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und drei IT-Forensiker bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern tätig.



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