Fahrlässige Tötung auf der Dittelbrunner Straße: „Der stand plötzlich vor mir. Ich konnte nicht mehr reagieren.“
SCHWEINFURT – Ob´s geregnet hat an diesem späten Sonntagnachmittag um 17.05 Uhr im Januar diesen Jahres? Womöglich nicht. Die Straßen waren aber nass, dämmrig war´s auch schon. „Die Lichter des Gegenverkehr´s haben reflextiert“, erinnert sich der heute 64 Jahre alte Grieche noch genau. Wegen fahrlässiger Tötung hatte sich der Mann aus dem Landkreis vor dem Schweinfurter Amtsrichter zu verantworten.
Weil er zu besagter Zeit an diesem Wintersonntag auf der Dittelbrunner Straße in Richtung Schweinfurt fahrend mit seinem Pkw einen 63 Jahre alten Fußgänger erfasste. Der verstarb noch am Unfallort. „Der stand plötzlich vor mir. Ich konnte nicht mehr reagieren. Das tut mir so leid“, scgate er. Er erfasste den Mann, der erst auf die Motorhaube und dann die Windschutzscheibe geschleudert wurden, danach wieder zu Boden fiel. Zu schwer waren die Verletzungen, die sich das Opfer zuzog.
Zwischen 60 und 76 Stundenkilometer soll der Angeklagte laut Gutachter gefahren sein. In einem Stadtgebiet zwischen Dittelbrunn und Schweinfurt mit erlaubten 50 km/h. „Wenn sie zudem nicht gut gesehen haben, hätten sie langsamer fahren müssen“, sagte die Staatsanwältin. Höchstens 60 sei er gefahren, glaubt der 64-Jährige.
Das Opfer besuchte seinen Bruder in Dittelbrunn, wollte dann zur Bushaltestelle, um nach Hause nach Hambach zu fahren. Dazu musste er, mit Walking-Stöcken und Rucksack, die Dittelbrunner Straße überqueren. „Er war gut zu Fuß“, weiß der Bruder, bei dem kurz nach dem Unfall die Polizei vor der Türe stand und die Todesnachricht überbrachte.
Drei Zeugen des Unfalls gab es. Ein 31 Jahre alter Elektromeister aus Rimpar fuhr mit seiner Freundin auf der Gegenfahrbahn. Sie warnte ihn schon Sekunden vorher. „Langam, da steht einer!“ Kurz vor der weißen Linie soll das gewesen sein, also am Mittelstreifen. Komplett dunkel sei der Mann angezogen gewesen. Die Ehefrau des Angeklagten saß auf dem Beifahrersitz. „Ich habe ihn erst bemerkt, als ich den Schlag gehört habe, und dachte, wie kann denn das passieren“, wunderte sie sich und glaubte, Das Opfer wäre vielleicht von rechts gekommen und gestolpert. Die Freundin des Rimparers habe ihr in den Minuten danach gesagt: „Das hätte uns auch passieren können!“
Laut Gutachter, einem KfZ-Sachverständigen, fuhr der Angeklagte mit Tempo 60 bis 67 – zu schnell also, obwohl die Zeugen das aus ihrer Wahrnehmung so nicht bestätigen konnten. Mit 50 km/h wäre womöglich ein Ausweichen möglich gewesen. Bei den vier Geschwistern des Getöteten als Nebenkläger entschuldgte sich der Mann. Zuvor fehlte ihm die psychische Kraft dazu, sagte er. Der Anwalt der Nebenkläger forderte 90 Tagessätze zu je 40 Euro. Für die Staatsanwältin wäre eine Geldstrafe mit 140 Tagessätzen zu gleicher Höhe angemessen. Amtsrichter Dr. Michael Wahler urteilte: 120 Tagessätze zu je 30 Euro, also 3600 Euro muss der schuldige 64-Jährige zahlen. Das Urteil hat Rechtskraft.
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