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Fahrlässige Tötung nahe Werneck: Sechs Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung

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Schweinfurt – Manchmal meint es das Schicksal wirklich nicht gut. Am frühen Morgen des 9. Mai 2011 hatte eine Großfamilie aus dem Raum Bamberg und Bayreuth ohnehin einen schweren Gang vor sich, wollte in zwei Pkws zu sechst nach Wiesbaden auf eine Beerdigung fahren. Doch auf der Autobahn A 70 unweit von Werneck wurde das Vorhaben jäh gestopt. Bei einem Stau kurz vor der Auffahrt auf die A 7 rauschte ein Lkw von hinten auf das erste Auto, das sich wiederum auf das andere schob. Im ersten Wagen erlag eine Frau noch am Unfallort ihren schweren Verletzungen. Fünf weitere der Familienmitglieder verletzten sich teils schwer. Der Fahrer des Sattelzuges musste sich nun vor dem Schweinfurter Schöffengericht wegen einer fahrlässigen Tötung sowie einer fünffachen fahrlässigen Körperverletzung verantworten.

6.41 Uhr war es, als es zu dem fatalen Unfall kam. Laut Staatsanwalt Dr. Förster hätte der Lkw-Fahrer, ein 48 Jahre alter, dreifacher Vater, den Zusammenstoß mit der nötigen Sorgfalt vermeiden können. Denn vor ihm hatte ein anderer Lastkraftwagen bereits sein Warnblinklicht eingeschaltet und fuhren die Auto zuvor gerade noch mit 30 Stundenkilometern. Er aber rauschte mit mindestens 80 km/h auf das Stauende auf. Vor dem Abbremsen 33 Meter vor dem Aufprall fuhr er gar noch mit ermittelten 89 km/h. Das alles ermitelte ein Gutachter. „Das tut mir alles sehr leid“, meinte er vor Gericht und entschuldigte seine Unachtsamkeit mit der Einstrahlung der von hinten aufgehenden Sonne. Sein Spiegel habe geblendet, die Autos vor ihm die Strahlen reflexiert. Kurz vor dem Crash habe er noch vergebens versucht, seinen Wagen nach rechts zu lenken. Gegen 2 Uhr in der Nacht fuhr er auf seiner Tour in der Heimat in Deggendorf los, hielt bei Knetzgau wie vorgeschrieben seine Pause ein. Als der Unfall passiert war, leistete er mit anderen Anwesenden erste Hilfe.

Ganz so hatte es eines der Familienmitglieder nicht mehr in Erinnerung. Der 59 Jahre alte Fahrer des Pkws von vorne, der seine Schwägerin verlor, der selbst aber weitestgehend unverletzt blieb, will den Angeklagten am Tatort im ersten Schock angeschriben haben mit sinngemäß den Worten: „Du hast meine ganze Familie umgebracht!“ Seine Version: „Er stand mit breiten Beinen da und sagte: ´Was kann ich denn dazu?´ Das werde ich nicht vergessen!“ Auf psychologische Hilfe ist er seitdem angewiesen, „weil ich die Bilder von diesem Schlachtfeld nicht verkrafte. Ich bin nicht mehr der Mensch, der ich einmal war.“

Zu gut hat er noch im Kopf, wie er im Spiegel das erste Auffahren sah. Der Airbag ging danach los, seine Frau schrie, man müsse schnellstens das Auto verlassen, weil der rauchende Wagen Feuer fing. Seine beiden Brüder im anderen Auto fand der Zeuge ohnmächtig vor, holte beide aus dem zweiten Wagen, der in der Leitplanke hing. Die Schwägerin aber hatte schon verdrehte Augen. Sie war nicht mehr zu retten. Andere Angehörige kamen mit Halswirbel-, Nacken-, Kopf-, Lungen- oder Fußverletzungen ins Krankenhaus. Wenige Wochen danach verstarb einer der Brüder an einem Herzleiden. Eine andere der Frauen konnte wegen einer Hüft-Operation als Folge des Unfalls die Hauptverhandlung nicht besuchen.

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Die Strafe für den nicht vorbelasteten Angeklagten, der ursprünglich aus den neueren Bundesländern stammt: Sechs Monate Freiheitsstrafe, ausgesprochen zur Bewährung, dazu 2000 Euro als Geldauflage und so auch beantragt vom Staatsanwalt. Die verteidigende Rechtsanwältin Ulrike Retzer hätte eine Geldstrafe als ausreichend gesehen.



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