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Faschingskontrollen in Stadt und Landkreis: Die ersten Narren mussten blasen und sind nun ihren Lappen los

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SCHWEINFURT – Zu Beginn des heißen Endspurts in die fünfte Jahreszeit ließ es sich die Schweinfurter Polizei nicht nehmen, in der Nacht zum Freitag verstärkt auf eventuelle Alkohol- oder Drogensünder im Verkehr ein besonderes Augenmerk zu legen.

Dafür wurden im gesamten Inspektionsbereich, welcher die Stadt und den Landkreis Schweinfurt umfasst, in stündlichem Wechsel und an verschiedenen Örtlichkeiten stationäre Verkehrskontrollen durchgeführt.

Die Beamten konnten nach der mehrstündigen Aktion ein überaus positives Fazit ziehen. Lediglich drei Autofahrer, oder aber anders gesehen, drei Autofahrer zu viel, und nicht mal Autofahrerinnen wegen der Weiberfastnacht, waren unter Alkohol- beziehungsweise Drogeneinfluss mit ihren Fahrzeugen unterwegs gewesen.

Gegen alle Beschuldigte ergehen Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr an die Staatsanwaltschaft.

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Kurz nach 23 Uhr im Stadtgebiet, in der Landwehrstraße, ein 52-jähriger Schweinfurter in seinem Opel. Bei ihm wurden deutlichste drogentypische Ausfallerscheinungen von den Beamten erkannt.

Eine gute Stunde später, kurz nach Mitternacht am Freitag, im Bereich von Stadtlauringen. Hier erwischte es einen VW Fahrer mittleren Alters. Bei seiner Anhaltung wehte den „Kontrolleuren“ sofort eine starke Alkoholfahne aus dem Fahrzeuginnenraum entgegen. Bei einem Pustetest erreichte der Landkreisbewohner 1,32 Promille.

Und nochmals am Freitag, nur wenige Minuten nach 5 Uhr, dieses Mal wieder im Stadtgebiet. Hier erwischte es einen 54-Jährigen aus dem Bereich von Kolitzheim. Der Daihatsu Fahrer fuhr in der Hans-Böckler-Straße in die Kontrollstelle ein. Auch hier rochen die Beamten sofort die ihnen aus dem Innenraum entgegenschlagende Alkoholfahne. Dieser Autofahrer brachte es bei einem Atemalkoholtest auf genau 1,2 Promille.

Die Folgen waren für alle drei Autofahrer jeweils dieselben: Unterbindung der Weiterfahrt, die vorübergehende Wegnahme des Fahrzeugschlüssels, eine Blutentnahme durch einen Arzt und die Sicherstellung des Führerscheins.

Außerdem erhalten auch die zuständigen Führerscheinstellen jeweils einen Abdruck der Strafanzeigen.



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