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Fischwilderer zeigt sich unbelehrbar: Nun sind mehrere Strafverfahren eingeleitet

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HIRSCHFELD – Mit einem besonders dreisten Fall von Tierquälerei und Fischwilderei beschäftigt sich die Wasserschutzpolizeigruppe der Polizeiinspektion Schweinfurt seit Dienstag vergangener Woche.

Gegen 17.00 Uhr kontrollierten zwei Beamte in der „Dächheimer Bucht“ bei Hirschfeld einen 62-jährigen Schweinfurter. Entgegen sämtlicher fischereirechtlicher Bestimmungen benutzte dieser bei der Ausübung seines Hobbys vier Angelruten, statt zwei erlaubter Ruten.

Daneben benutzte der Angler an zwei der verwendeten Angelruten lebende Köderfische zum Raubfischfang. Dem noch nicht genug, stellten die Beamten weiterhin noch fest, dass dem Mann bereits vor mehreren Jahren der Fischereischein amtlich entzogen worden war. Eine Erlaubnis zum Fischfang lag somit auch nicht vor.

Dem Beschuldigten wurde der weitere Fischfang sofort untersagt und die verwendete Angelausrüstung eingezogen. Das Fass zum Überlaufen brachte allerdings die Feststellung, dass der 62jährige mehrere Dutzend unversteuerter Packungen russischer Zigaretten mit sich führte, deren Herkunft nun über das Hauptzollamt Schweinfurt festgestellt wird.

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Auf den unbelehrbaren Schweinfurter kommt nun eine Strafanzeige wegen Tierquälerei, Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, sowie weiterer Delikte zu. Auch der 54-jährige Begleiter des Fischwilderers muss mit einer Strafanzeige durch die Beamten rechnen.

Während der Tatbestandsaufnahme wurde auch noch festgestellt, dass der Schweinfurter zur Zubereitung seiner Brotzeit ein nach dem Waffengesetz verbotenes Springmesser benutzte. Auch dieses zogen die Beamten ein.



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