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Fünf Verkehrsunfälle auf den Autobahnen A70 und A7 durch nicht angepasste Geschwindigkeit bei regennasser Fahrbahn

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SCHWEINFURT – Am Donnerstagnachmittag ereigneten sich im Dienstbereich der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck auf den Autobahnen 70 und 7 insgesamt fünf Verkehrsunfälle, bei denen jeweils die nichtangepasste Geschwindigkeit bei Nässe, bzw. Regen unfallursächlich war.

Zunächst kollidierte auf der A70 im Bereich Schweinfurt ein Pkw BMW, nachdem dieser auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern gekommen war, mehrmals mit der Mittelschutzplanke. Der Fahrer des BMW konnte seinen Pkw glücklicherweise aber noch auf den Seitenstreifen lenken. Durch diesen Unfall lagen noch mehrere Trümmerteile auf der Fahrbahn.

Kurze Zeit später erkannte dies der aufmerksame Fahrer eines Pkw und bremste sein Fahrzeug ab, um nicht über die Trümmerteile zu fahren. Der weniger aufmerksame Fahrer eines ihm nachfolgenden Kleintransporters registrierte dies offensichtlich zu spät, und musste, um nicht auf den Pkw vor ihm aufzufahren, nach rechts ausweichen. Da auch hier die Geschwindigkeit den Wetter-, bzw. Straßenverhältnissen nicht angepasst war, kollidierte auch dieses Fahrzeug leicht mit der Mittelschutzplanke.

Bei beiden Unfällen wurde glücklicherweise niemand verletzt. Der BMW musste durch ein Abschleppunternehmen von der Autobahn geborgen werden, der Kleintransporter konnte noch aus eigener Kraft weiter fahren. Hier entstand Sachschaden i.H.v. ca. 12000,- €

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Ebenfalls auf der A70, im Bereich Knetzgau, verlor die Fahrerin eines Pkw Opel auf Grund nicht angepasster Geschwindigkeit bei Nässe die Kontrolle über ihr Fahrzeug und kollidierte mit der Mittelschutzplanke. Auch hier konnte der Pkw noch auf den Seitenstreifen gelenkt werden. Da die Fahrerin u.a. über Übelkeit klagte, wurde sie vorsorglich mit dem Rettungsdienst zur Untersuchung in eine Klinik gebracht. Die Sachschadenshöhe dürfte hier ca. 6000,- € betragen.

Erneut auf der A70, im Bereich Sand a. Main, kam ein Pkw BMW ins Schleudern und kollidierte zunächst mit der Mittelschutzplanke und im Anschluss auch noch mit der Außenschutzplanke. Auch hier hatte der Fahrer seine Geschwindigkeit den herrschenden Wetterverhältnissen nicht angepasst. Der Pkw war noch fahrbereit, so dass dessen Fahrer seine Fahrt selbstständig fortsetzen konnte. Durch die aufnehmenden Polizeibeamten wird hier der Sachschaden auf ca. 6000,- € geschätzt.

Auf der A7, im Bereich Elfershausen, kam ein Pkw VW beim Überholen eines Lkw ebenfalls auf Grund Aquaplaning ins Schleudern. Der VW schleuderte vor dem Lkw auf den rechten Fahrstreifen, so dass dieser ausweichen musste die Außenschutzplanke streifte. Der entstandene Sachschaden wird hier auf ca. 3000,- € geschätzt.

Auf die Unfallverursacher kommt nun ein Bußgeld i.H.v. 145,- €, sowie ein Punkt in der Verkehrssünderkartei (Fahreignungsregister) in Flensburg zu.

In diesem Zusammenhang bittet die Polizei nochmals eindringlich darum, die Geschwindigkeit bei Regen, bzw. regennasser Fahrbahn auch diesen Verhältnissen dementsprechend anzupassen. Außerdem sollte die Profiltiefe der Bereifung, sowie der Luftdruck, auch regelmäßig überprüft werden. Bei zu wenig Luftdruck, bzw. einer Profiltiefe von weniger als ungefähr 4 mm ist die Wahrscheinlichkeit bei nasser Fahrbahn die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren deutlich erhöht.

Foto: Archiv (es hat nichts zu tun mit einem der erwähnten Unfälle)



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