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Gegen Corona-Regeln verstoßen: Partygäste fliehen in Kitzingen durch das Fenster aus der Wohnung

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KITZINGEN – Aufgrund einer Ruhestörung ist es in der Nacht zum Samstag zu einem Polizeieinsatz in einem Mehrfamilienhaus in Kitzingen gekommen. Als die Beamten am Einsatzort eintrafen, war in einer Wohnung eine lautstarke Feier im Gange. Einige Partygäste sprangen aus dem Fenster um zu flüchten. Weitere konnten noch in der Wohnung angetroffen werden. Den Betroffenen drohen nun hohe Bußgelder wegen Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz.

Gegen 01.00 Uhr war die Kitzinger Polizei zu einem Einsatz wegen Ruhestörung gerufen worden. Als die Beamten an dem Mehrfamilienhaus in der Repperndorfer Straße eintrafen, drang nach wie vor Geschrei und Musik aus einer Wohnung, in der offenbar mehrere Personen lautstark feierten. Während den Beamten trotz Klingeln und Klopfen nicht geöffnet wurde, unternahmen offenbar mehrere Partygäste einen Fluchtversuch durch ein Fenster im Erdgeschoss. Einigen gelang es zu entkommen.

Zwei konnten ohne Schuhwerk in der Buchbrunner Straße angetroffen und kontrolliert werden. Da davon ausgegangen werden musste, dass sich noch weitere Personen in der Wohnung aufhalten und den Beamten abermals trotz Klingeln und Klopfen nicht geöffnet wurde, blieb den Ordnungshütern keine andere Wahl, als die Wohnung unter Einsatz unmittelbaren Zwangs zu betreten. Wie sich herausstellte, befanden sich zu diesem Zeitpunkt neben dem Wohnungsinhaber noch zwei weitere Personen im Inneren.

Im Zuge der Kontrolle und den nachfolgenden Ermittlungen konnten insgesamt acht Personen aus sieben verschiedenen Hausständen identifiziert werden, die offenbar an der Party teilgenommen hatten. Gegen die jungen Männer und Frauen im Alter zwischen 20 und 23 Jahren wurden Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet.

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Hinweis der unterfränkischen Polizei:

Auch wenn die Polizei eigeninitiativ keine Kontrollen von und in Wohnungen im Hinblick auf die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durchführt, erfolgt bei bestimmten Anlässen wie beispielsweise im Rahmen einer Ruhestörung eine ganzheitliche Einsatzbewältigung. Sollten dabei – wie im vorliegenden Fall – Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz festgestellt werden, werden diese auch konsequent verfolgt. Über die Ahndung der jeweiligen Verstöße entscheiden dann die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.

Die unterfränkische Polizei bittet daher eindringlich um die strikte Einhaltung der geltenden Infektionsschutzbestimmungen!



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